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   VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19-L   

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https://dejure.org/2019,28252
VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19-L (https://dejure.org/2019,28252)
VK Rheinland, Entscheidung vom 29.07.2019 - VK 26/19-L (https://dejure.org/2019,28252)
VK Rheinland, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - VK 26/19-L (https://dejure.org/2019,28252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalbezogene Zuschlagskriterien dürfen nur Personalbestand bei Angebotsabgabe bewerten!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen! (VPR 2019, 247)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen! (IBR 2019, 695)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19
    § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 05.04.2018 - VK 1-17/18 -, bestätigt von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2018 - Verg 30/18 -, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten).

    Eine derartige Gestaltung der Vergabebedingungen ist nach Maßgabe des § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO und vergleichbarer Vorschriften im Grundsatz zulässig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016 - Verg 15/16 - Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

    c) Mit der Berücksichtigung einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Zuschlagskriterium wird, wie vorsorglich ergänzend angemerkt sei, auch nicht etwa gegen das Verbot einer anderweitigen Vermengung verschiedener Wertungsstufen (dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O., deshalb verstoßen, weil im Leistungsverzeichnis als Mindestanforderung eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Höherwertiges gefordert wird.

    Auch hier rechtfertigt sich die zweifache Berücksichtigung der Personalqualifikation zumindest durch die Höherwertigkeit des Zuschlagsmerkmals (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 15/16

    Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19
    Eine derartige Gestaltung der Vergabebedingungen ist nach Maßgabe des § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO und vergleichbarer Vorschriften im Grundsatz zulässig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016 - Verg 15/16 - Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

    c) Mit der Berücksichtigung einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Zuschlagskriterium wird, wie vorsorglich ergänzend angemerkt sei, auch nicht etwa gegen das Verbot einer anderweitigen Vermengung verschiedener Wertungsstufen (dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O., deshalb verstoßen, weil im Leistungsverzeichnis als Mindestanforderung eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Höherwertiges gefordert wird.

    Auch hier rechtfertigt sich die zweifache Berücksichtigung der Personalqualifikation zumindest durch die Höherwertigkeit des Zuschlagsmerkmals (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

    Es kann dahinstehen, ob ein Auftraggeber sich zur Überprüfung der Erfüllung der Zuschlagskriterien vom Zuschlagsprätendenten im Wege der Angebotsaufklärung Nachweise der vorliegend geforderten Art vorlegen lassen kann (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.).

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19
    Inwieweit im vorliegenden Fall die Bieter dies aus ihrer subjektiven Sicht ebenso verstanden haben - was die Antragstellerin bestreitet -, kann offenbleiben, da die Vergabeunterlagen nach objektiven Kriterien auszulegen sind (BGH, Urt. v. 10.06.2008 - X ZR 78/07 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2016 - Verg 7/16 -).
  • VK Niedersachsen, 19.09.2019 - VgK-33/19

    Ausschreibung der Flüchtlingssozialberatung in einem Landkreis europaweit im

    Ein Bieter könne zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechend des Beschlusses der VK Rheinland vom 29.07.2019, Az.: VK 26/19-L, noch nicht verlässlich vorhersehen, welche Mitarbeiter er für die Ausführung einsetzen werde.

    Bieter sind auch nicht gehalten, bereits unterschriftsreife Verträge auszuhandeln, oder gar rechtsverbindliche Vorverträge zur Personalbeschaffung abzuschließen (vgl. VK Rheinland, Beschl. v. 29.07.2019 - VK 26/19).

  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    b) Zutreffend ist im übrigen auch der Hinweis der Antragstellerin, dass die Erfüllung auftragsbezogener Qualitätsmerkmale durch den Auftragnehmer zwingender Vertragsbestandteil werden muss, wenn der Auftraggeber bei der Zuschlagsentscheidung das Vorliegen dieser Merkmale positiv bewertet hat, s. EuG, Beschl.v. 04.02.2014 - T-644/13 R - ("Serco Belgium u.a./Kommission"); Kammer, Beschl.v. 29.07.2019 - VK 26/19-L.
  • BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21

    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und

    Unterschiedliche Einschätzungen bestehen nur darüber, ob diese Aufgreifschwelle immer erst bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot erreicht ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, Verg 61/11, ZfBR 2012, 613, [juris Rn. 40]; BGH - Notärztliche Dienstleistungen a. a. O.; Vergabekammer Rheinland, Beschluss vom 29. Juli 2019, VK 26/19 - L, juris Rn. 16 ff.).
  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass es nach herrschender Rechtsprechung (EuGH, U. v. 08.07.2021 - Rs. C-295/20; OLG Düsseldorf, B. v. 26.07.2017 - Verg 11/17, OLG Schleswig-Holstein, B. v. 08.05.2007 - 1 Verg 2/07; VK Rheinland, B. v.29.07.2019 - VK 26/19; VK Bund, B. v. 27.12.2011 - VK 1 - 159/11; VK Nordbayern, B. v. 18.09.2008 - 21.VK - 3194 - 43/08; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 14.08.2012 - Az.: VK 2-17/12) der sich auch die erkennende Vergabekammer anschließt, den sich um öffentliche Aufträge Bietern nicht zumutbar ist, dass sie bereits im Stadium der Angebotsabgabe stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen können.
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