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   VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09   

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VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09 (https://dejure.org/2009,30061)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2009 - VK 2-38/09 (https://dejure.org/2009,30061)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - VK 2-38/09 (https://dejure.org/2009,30061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidriger Verzicht auf eine europaweite Vergabe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverzicht bzw. Aufhebung der Ausschreibung: Wann rechtmäßig? (IBR 2010, 417)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Niedersachsen, 18.11.2004 - 203-VgK-49/04

    Anforderungen an die Dokumentation des Vergabeverfahrens und der darin

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Es ist nicht etwa so, dass die Anwendung der Regeln für ein europaweites Vergabeverfahren nachträglich wieder entfällt, wenn sich herausstellt, dass der wirkliche Auftrag am Ende den EU-Schwellenwert nicht erreicht (VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004, 203-VgK-49/2004; Marx in Motzke/Pietzcker/Prieß, Beck´scher VOB-Kommentar, § 100 GWB Rdn. 7).
  • OLG Celle, 16.01.2002 - 13 Verg 1/02

    Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsprinzip im Verhandlungsverfahren;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Verhandlungsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht statisch sind, sondern einen dynamischen Prozess in Gang setzen, der sowohl hinsichtlich der gewünschten Leistungen beim Auftraggeber als auch hinsichtlich der angebotenen Leistung beim Bewerber zu Veränderungen führen kann (Voppel/Osenbrück/Bubert, VOF- Kommentar, 2. Auflage, § 5 Rdn. 54; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2002, 13 Verg 1/02, VergabeR 2002, 299, 301).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Der Antragsbefugnis steht auch nicht der Verzicht auf die Vergabe im Rahmen der europaweit bekannt gemachten Ausschreibung entgegen, Auch die Aufhebung einer Ausschreibung bzw. der Verzicht auf die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern und -senate (vgl. EUGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, 1 Verg 8/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009, VK 1 - 39/09).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Der Antragsbefugnis steht auch nicht der Verzicht auf die Vergabe im Rahmen der europaweit bekannt gemachten Ausschreibung entgegen, Auch die Aufhebung einer Ausschreibung bzw. der Verzicht auf die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern und -senate (vgl. EUGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, 1 Verg 8/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009, VK 1 - 39/09).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Ob ein von der Vergabestelle weiter verfolgtes Vorhaben mit dem ausgeschriebenen identisch ist oder nicht, ist nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien und nicht unter formalen Aspekten zu beurteilen (OLG Dresden, Beschluss vom 10.7.2003, WVerg 0015/02).
  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Der Antragsbefugnis steht auch nicht der Verzicht auf die Vergabe im Rahmen der europaweit bekannt gemachten Ausschreibung entgegen, Auch die Aufhebung einer Ausschreibung bzw. der Verzicht auf die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern und -senate (vgl. EUGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, 1 Verg 8/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009, VK 1 - 39/09).
  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    da sie sich nicht mit eigenen Sachanträgen am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004, WVerg 0011/04; OLG Thüringen, Beschluss vom 04.04.2003, 6-Verg 4/03).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
    Der Antragsbefugnis steht auch nicht der Verzicht auf die Vergabe im Rahmen der europaweit bekannt gemachten Ausschreibung entgegen, Auch die Aufhebung einer Ausschreibung bzw. der Verzicht auf die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern und -senate (vgl. EUGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, 1 Verg 8/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009, VK 1 - 39/09).
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