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   VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14   

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VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 (https://dejure.org/2014,45514)
VK Südbayern, Entscheidung vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 (https://dejure.org/2014,45514)
VK Südbayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 (https://dejure.org/2014,45514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag erhalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinner des Architektenwettbewerbs wird nicht automatisch Auftragnehmer (VPR 2015, 72)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist der Umbauzuschlag im Rahmen eines VOF-Verfahrens zu werten? (VPR 2015, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Weiterbearbeitung des Wettbewerbsergebnisses" als Wertungskriterium im VOF-Verfahren zulässig? (VPR 2015, 71)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinner des Architektenwettbewerbs wird nicht automatisch Auftragnehmer (IBR 2015, 222)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist der Umbauzuschlag im Rahmen eines VOF-Verfahrens zu werten? (IBR 2015, 223)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Der Auftraggeber darf andere als in diesem Katalog genannte Kriterien als Zuschlagskriterien auswählen, wenn und soweit sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, ihm keine unbeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen und - bei wie hier europaweit auszuschreibenden Beschaffungsverfahren - keinen Verstoß gegen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere Diskriminierungsverbote, zu begründen vermögen (EuGH, Urt. v. 04.12.2003 - Rs.C-408/01, Wienstrom. Rn. 31, 43, 69; Urt. v. 24.11.2005 - Rs. C-331/04, Rn. 21 f.).

    Solche Kriterien führen zu einer praktisch unbeschränkten Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers, die nicht nachgeprüft werden kann und sind nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 04.12.2003 - Rs.C-408/01 a.a.O.) unzulässig.

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 21.05.2010 - Verg 02/10 ausgeführt, dass "für die Frage, inwieweit der Auftraggeber im Verlauf eines Vergabeverfahrens diese Festlegungen noch ergänzen oder modifizieren kann, auf die Grundsätze der Entscheidung des EuGH vom 24.01.2008, Az. C 532/06 ("Lianakis") abzustellen ist.

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (OLG München B. v. 21.05.2010, Verg 02/10 a.a.O.).

  • VK Südbayern, 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13

    Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Die Dokumentation soll nicht nur darlegen, weshalb der bevorzugte Bieter den Auftrag erhalten soll; sie muss auch nachvollziehbar begründen, weshalb die anderen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren im Vergleich zum bevorzugten Bieter bei der Bewertung ein schlechteres Ergebnis erzielt haben (Portz in: Müller- Wrede, Kommentar zur VOF, 4. Auflage 2011, § 12 RdNr, 22, Vergabekammer Südbayern B. v. 08.10.-, Az.: Z3-3-3194-1-26-08/13).

    Gerade wenn sich die Bewertung der Angebote im Verhandlungsverfahren zu einem erheblichen Teil auf die Eindrücke einer Präsentation stützt, die so nicht wiederhol- und überprüfbar ist, sind aber erhöhte Anforderungen an eine zeitnahe und umfassende Dokumentation zu stellen (Vergabekammer Südbayern B. v. 08.10.- - Az.: Z3-3-3194-1-26-08/13, B. v. 01.04.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-03-02/14).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Vergabekammer Südbayern, B. v. 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.- - Verg 8/13).

    Besonders deutlich hat dies auch das OLG Düsseldorf in seinem bereits zitierten Beschluss vom 19.06.- - VII-Verg 8/13 formuliert: "Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, samt sämtlichen Unterkriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben...".

  • VK Südbayern, 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

    Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Vergabekammer Südbayern, B. v. 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.- - Verg 8/13).

    Gerade wenn sich die Bewertung der Angebote im Verhandlungsverfahren zu einem erheblichen Teil auf die Eindrücke einer Präsentation stützt, die so nicht wiederhol- und überprüfbar ist, sind aber erhöhte Anforderungen an eine zeitnahe und umfassende Dokumentation zu stellen (Vergabekammer Südbayern B. v. 08.10.- - Az.: Z3-3-3194-1-26-08/13, B. v. 01.04.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-03-02/14).

  • VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09

    Architektenleistungen zur Realisierung eines prämierten Entwurfes

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Es wird jedoch nicht determiniert, welcher Preisträger zu beauftragen ist und auch die Möglichkeit offen gelassen, dass gar kein Preisträger beauftragt wird (3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09; VK Niedersachsen, B. v. 23.01.2012 - Az.: VgK-57/2011).

    Hier muss der öffentliche Auftraggeber bereits aus zwingenden Rechtsgründen des § 97 Abs. 4 GWB eine zunächst einmal ergebnisoffene Eignungsprüfung durchführen (3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09).

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Der Auftraggeber darf andere als in diesem Katalog genannte Kriterien als Zuschlagskriterien auswählen, wenn und soweit sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, ihm keine unbeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen und - bei wie hier europaweit auszuschreibenden Beschaffungsverfahren - keinen Verstoß gegen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere Diskriminierungsverbote, zu begründen vermögen (EuGH, Urt. v. 04.12.2003 - Rs.C-408/01, Wienstrom. Rn. 31, 43, 69; Urt. v. 24.11.2005 - Rs. C-331/04, Rn. 21 f.).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 21.05.2010 - Verg 02/10 ausgeführt, dass "für die Frage, inwieweit der Auftraggeber im Verlauf eines Vergabeverfahrens diese Festlegungen noch ergänzen oder modifizieren kann, auf die Grundsätze der Entscheidung des EuGH vom 24.01.2008, Az. C 532/06 ("Lianakis") abzustellen ist.
  • OLG München, 09.02.2009 - Verg 27/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines unangemessen hohen

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind jedoch ebenso einzuhalten, insbesondere ist der Auftraggeber nicht befugt, "Geheimkriterien" anzuwenden, auf die sich ein Bieter bei Abgabe seines Angebots nicht rechtzeitig einstellen kann (vgl. auch OLG München vom 09.02.2009, Az. Verg 27/08)".
  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

    Auszug aus VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14
    Die kritisierten vorformulierten Begründungen sind auch nicht aufgrund der Rechtsprechung des OLG München im Beschluss vom 02.11.2012 - Az. Verg 26/12 ausreichend.
  • OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05

    Vergabe; Verhandlungsverfahren

  • OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

  • VK Niedersachsen, 23.01.2012 - VgK-57/11

    VOF-Planungswettbewerb: Verhandlungsverfahren nur mit Preisträgern!

  • VK Sachsen, 13.05.2005 - 1/SVK/035-05

    Verhandlungsverfahren: Auftraggeber hat weitreichende Kompetenzen!

  • OLG München, 25.07.2013 - Verg 7/13

    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Wertung einer Präsentation anhand nicht

  • VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

    AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

  • VK Südbayern, 03.07.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19

    Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach vorangegangenem

    Die scheinbar anders lautende Entscheidung der VK Südbayern, Beschluss vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14, betraf einen anders gelagerten Fall, in dem § 8 Abs. 2 RPW 2013 nicht zur Anwendung kam, sondern die RPW 2008, die keine derartige Bevorzugung des ersten Preisträgers enthält.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

    Soweit die Antragsgegner demgegenüber meinen, es bestehe keine Vorgabe für die Gewichtung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbs nach der VOF und auf die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom 13.10.2014 (AZ. Z3-3-3194-1-37-08/14 Rn. 171ff.) verweisen, ist dem aus den unter Buchst. a) und b) dargelegten Gründen nicht zu folgen.

    Der anderen Entscheidung lag nach dem dortigen Tatbestand ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die Vergabestelle in der Bekanntmachung vorgesehenen hatte, den Auftrag an einen der Gewinner des Wettbewerbs zu vergeben sei, nicht jedoch - entsprechend - § 8 Abs. 2 RPW 2013 - in der Regel an den ersten Preisträger (Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
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