Rechtsprechung
   VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,57694
VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04 (https://dejure.org/2004,57694)
VK Südbayern, Entscheidung vom 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04 (https://dejure.org/2004,57694)
VK Südbayern, Entscheidung vom 23. November 2004 - 120.3-3194.1-45-06/04 (https://dejure.org/2004,57694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,57694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren; Sinn und Zweck des dem Nichtoffenen Verfahren vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs; Fehlen eines Anspruchs auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren; Beurteilungsspielraum des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnahmewettbewerb: Auswahl der Teilnehmer (Grundsätze)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04
    Sie soll, wie die Rspr. zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, Urt. v. 20.01.1989, BVerwGE 81, 226 (228) [BVerwG 20.01.1989 - 8 C 30/87] .
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht