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VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04 |
Zitiervorschläge
VK Südbayern, Entscheidung vom 23. November 2004 - 120.3-3194.1-45-06/04 (https://dejure.org/2004,57694)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren; Sinn und Zweck des dem Nichtoffenen Verfahren vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs; Fehlen eines Anspruchs auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren; Beurteilungsspielraum des ...
- oeffentliche-auftraege.de
Teilnahmewettbewerb: Auswahl der Teilnehmer (Grundsätze)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04
- BayObLG, 20.04.2005 - Verg 26/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus VK Südbayern, 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04
Sie soll, wie die Rspr. zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, Urt. v. 20.01.1989, BVerwGE 81, 226 (228) [BVerwG 20.01.1989 - 8 C 30/87] .
- VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?
Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).