Rechtsprechung
   VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21844
VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13 (https://dejure.org/2013,21844)
VK Sachsen, Entscheidung vom 08.05.2013 - 1/SVK/013-13 (https://dejure.org/2013,21844)
VK Sachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 1/SVK/013-13 (https://dejure.org/2013,21844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ein BIEGE-Mitglied rügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG, B. v. 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

    Mithin war eine Akteneinsicht, bspw. in Dokumente des Wertungsvorganges nicht erforderlich, da hypothetische Mängel der Angebotswertung sich nicht auf die Rechtsstellung der Antragstellerin hätten auswirken können (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

  • VK Brandenburg, 09.06.2009 - VK 24/09

    Nur im LV genanntes Wertungskritierium ist unanwendbar!

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG, B. v. 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

    Mithin war eine Akteneinsicht, bspw. in Dokumente des Wertungsvorganges nicht erforderlich, da hypothetische Mängel der Angebotswertung sich nicht auf die Rechtsstellung der Antragstellerin hätten auswirken können (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

  • VK Bund, 19.07.2005 - VK 3-58/05

    Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselands

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Im Falle einer Rüge, bei der es als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen anschließenden Nachprüfungsantrag um die Beanstandung der Verletzung eigener Rechte geht, kann auch nicht in Ausnahme des o.g. Offenheitsprinzips auf eine hinreichend eindeutige Klarstellung, für wen ein Absender "seine" Rügen geltend macht, verzichtet werden ( VK Bund, B. v. 19.07.2005, VK 3 - 58/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - 2 VK LSA 35/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb bei

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Nach Auffassung der Vergabekammer muss aber offen und erkennbar sein, für welchen Bieter eine Rüge erhoben wird (vgl. bspw. 2. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 05.03.2012 - Az: 2 VK LSA 35/11).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Die Vergabekammer verkennt bei dieser Handhabung nicht, dass das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB Ausfluss verfassungsrechtlich geschützter Rechte ist und dieses Recht der Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) dient, wonach ein Gericht - oder eine gerichtsähnliche Institution wie die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren - seiner Entscheidung nicht Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (OLG München, B. v. 08.11.2010 - Verg 20/10).
  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 37/03

    Anwendung des Grundsatzes des unternehmensbezogenen Geschäfts im

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Derjenige, der im fremden Namen auftreten will, muss dies nach dem Offenkundigkeitsprinzip ausdrücklich - d.h. durch eine ausdrückliche Erklärung, oder nach den Umständen eindeutig erkennen lassen (OLG Koblenz, Urt. v. 16.02.2004, 12 U 37/03).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Die Vergabekammer kann deshalb auch dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Antrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB zugestellt - also eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint hat - und später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage, unter Umständen auch erst nach weiteren Ermittlungen, zur Überzeugung von der Unzulässigkeit des Antrags gelangt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01 m. Verw.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Für die späterhin, d.h. erst mit Beauftragung eines anwaltlichen Bevollmächtigten behauptete Stellvertretung fehlt es daher bereits an der Offenheit und Erkennbarkeit (vgl. § 164 S. 1 BGB), dass die Firma XXX nicht im eigenen Namen aufgetreten ist, sondern im fremden Namen handelte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002, Verg W 8/02).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    Insoweit ist sie einer rechtzeitigen Anmeldung eines Anspruchs nach § 651g Abs. 1 BGB (mit der Folge der Verhinderung eines Anspruchsausschlusses) vergleichbar, die gleichfalls als geschäftsähnliche Handlung eingestuft wird (BGHZ 145, 343, VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2012 - 1/SVK/005-12).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13
    In der Regel ist es zu bejahen, wenn der Antragsteller sich mit einem eigenen Angebot am Vergabeverfahren beteiligt hat (BVerfG 29.7.2004, 2 BvR 2248/03, BGH, Beschl. v. 1.2.2005 - X ZB 27/04).
  • OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 4/13

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Keine Antragsbefugnis bei unterlassener Angebotsabgabe

  • VK Sachsen, 11.04.2012 - 1/SVK/005-12
  • OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 4/13

    Nur ein BIEGE-Mitglied rügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 08.05.2013, Az.: 1/SVK/013-13, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht