Rechtsprechung
VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G
- OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09
Papierfundstellen
- ZfBR 2010, 104 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (44)
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Nach dem Urteil des EuGH vom 13.10.2005 (C-458/03 Parking-Brixen) sei es entscheidend, mit wem der Dienstleistungskonzessionsvertrag abgeschlossen worden sei und ob ggf. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Inhouse-Vergabe vorlägen.Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH waren Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen bereits vom Anwendungsbereich der nunmehr abgelösten Richtlinie 92/50 ausgeschlossen, doch müssten die öffentlichen Stellen, die sie vergeben, gleichwohl die Grundregeln des EG- Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten (vgl. Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C- 231/03, Slg. 2005, I-7287, Rnr. 9, 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rnr. 42…, Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress C- 324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 60 sowie Urteil vom 13.09.2007, ,,Abwicklung von Pferdewetten" - Rs. C-260/04).
ac) Voraussetzungen Nach wiederholter Definition des Europäischen Gerichtshofes umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (Urteil Parking Brixen, Rnr. 39).
Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass dahingegen eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn (1) die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene (2) Betriebsrisiko übernimmt (…vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV).
Mit den Entscheidungen EUGH (…(vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I- 4685, sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV), wurde das Erfordernis des Betriebsrisikos nicht in Frage gestellt.
Soweit diesbezüglich die Antragstellerin die ,,Parking Brixen" Entscheidung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03) anführt, ist festzustellen, dass der EuGH zunächst die Voraussetzungen der Dienstleistungskonzession, die von der damaligen Richtlinie 92/50 EG ausgenommen war, klärt (Rn 43) und weiter feststellt: ,,Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten" (vgl. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rs C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname. Erst in diesem Zusammenhang prüft der EuGH die Frage der Inhouse-Vergabe (vgl. zudem EuGH, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: C-324/07).
- EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH waren Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen bereits vom Anwendungsbereich der nunmehr abgelösten Richtlinie 92/50 ausgeschlossen, doch müssten die öffentlichen Stellen, die sie vergeben, gleichwohl die Grundregeln des EG- Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten (…vgl. Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C- 231/03, Slg. 2005, I-7287, Rnr. 9, 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rnr. 42, Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress C- 324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 60 sowie Urteil vom 13.09.2007, ,,Abwicklung von Pferdewetten" - Rs. C-260/04).Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass dahingegen eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn (1) die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene (2) Betriebsrisiko übernimmt (vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, …sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV).
Mit den Entscheidungen EUGH ((vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I- 4685, …sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV), wurde das Erfordernis des Betriebsrisikos nicht in Frage gestellt.
Soweit diesbezüglich die Antragstellerin die ,,Parking Brixen" Entscheidung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03) anführt, ist festzustellen, dass der EuGH zunächst die Voraussetzungen der Dienstleistungskonzession, die von der damaligen Richtlinie 92/50 EG ausgenommen war, klärt (Rn 43) und weiter feststellt: ,,Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten" (vgl. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rs C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname. Erst in diesem Zusammenhang prüft der EuGH die Frage der Inhouse-Vergabe (vgl. zudem EuGH, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: C-324/07).
- EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass dahingegen eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn (1) die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene (2) Betriebsrisiko übernimmt (…vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, …sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV).Mit den Entscheidungen EUGH (…(vgl. Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 58, und Beschluss v. 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I- 4685, …sowie Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 Parking Brixen, Rnr. 40, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05, EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04, NAV), wurde das Erfordernis des Betriebsrisikos nicht in Frage gestellt.
Dieses Unterscheidungsmerkmal finde in der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Bestätigung, der zufolge eine Dienstleistungskonzession dann vorliege, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziere, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernehme (Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, m.w.N) und die dort angeführte Rechtsprechung).
Demgegenüber liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Insoweit verwies die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07).Diese Betrachtungsweise wird durch Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 1999/44 bestätigt, die als "Kaufverträge" allgemein und ohne Unterscheidung "Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Verbrauchsgüter" einstuft (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07).
So geht in seiner jüngsten Rechtsprechung der EuGH (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07) in Abgrenzung zur Rahmenvereinbarung davon aus, dass sich auf jeden Fall aus der Definition der Dienstleistungskonzession ergebe, dass für diese eine Lage kennzeichnend ist, in der ein Auftraggeber ein Recht zur Nutzung einer bestimmten Dienstleistung an einen Konzessionär übertrage, wobei Letzterer im Rahmen des geschlossenen Vertrags über eine bestimmte wirtschaftliche Freiheit verfüge, um die Bedingungen zur Nutzung dieses Rechts zu bestimmen, und somit parallel dazu weitgehend den mit dieser Nutzung verbundenen Risiken ausgesetzt sei.
Der EuGH (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07) hat sich bereits in der genannten Entscheidung mit dieser Frage auseinandergesetzt.
- OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
Vorlagebeschluss EuGH
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Die nationale Rechtsprechung ging jedoch auch nach Geltung der Richtlinie 2004/18/EG davon aus, dass ein Betriebsrisiko Voraussetzung einer Dienstleistungskonzession ist (OLG Jena, B. v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2007 - Verg 50/06).Auch unter Berücksichtigung der Vorlage des Thüringer OLG vom 08.05.2008 an den EuGH (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08) kommt man zu keinem anderen Ergebnis.
So legte das OLG Jena dem EuGH folgende Fragen vor: ,,Ist ein Vertrag über Dienstleistungen (hier über Leistungen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung), nach dessen Inhalt eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, privatrechtliche Entgelte von Dritten zu erheben, allein aus diesem Grund als Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie in Abgrenzung zum entgeltlichen Dienstleistungsvertrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a und d der Richtlinie einzuordnen? Falls die erste Vorlagefrage mit nein zu beantworten ist, liegt bei Verträgen der in der ersten Vorlagefrage beschriebenen Art eine Dienstleistungskonzession vor, wenn das mit der fraglichen Dienstleistung auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung (Anschluss- und Benutzungszwang; Preiskalkulation nach dem Kostendeckungsprinzip) verbundene Betriebsrisiko von vornherein, also auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Leistung selbst erbringen würde, zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest ganz überwiegend übernimmt? Falls auch die zweite Vorlagefrage verneint wird, ist Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie dahin auszulegen, dass das mit der Erbringung der Leistung verbundene Betriebsrisiko, insbesondere das Absatzrisiko, qualitativ demjenigen nahe kommen muss, das üblicherweise unter den Bedingungen eines freien Marktes mit mehreren konkurrierenden Anbietern besteht? (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08).".
- EuGH, 21.07.2005 - C-231/03
DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE …
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH waren Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen bereits vom Anwendungsbereich der nunmehr abgelösten Richtlinie 92/50 ausgeschlossen, doch müssten die öffentlichen Stellen, die sie vergeben, gleichwohl die Grundregeln des EG- Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten (vgl. Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C- 231/03, Slg. 2005, I-7287, Rnr. 9, 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rnr. 42…, Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress C- 324/98, Slg. 2000, I-10745, Rnr. 60 sowie Urteil vom 13.09.2007, ,,Abwicklung von Pferdewetten" - Rs. C-260/04).Soweit diesbezüglich die Antragstellerin die ,,Parking Brixen" Entscheidung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03) anführt, ist festzustellen, dass der EuGH zunächst die Voraussetzungen der Dienstleistungskonzession, die von der damaligen Richtlinie 92/50 EG ausgenommen war, klärt (Rn 43) und weiter feststellt: ,,Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten" (vgl. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rs C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname. Erst in diesem Zusammenhang prüft der EuGH die Frage der Inhouse-Vergabe (vgl. zudem EuGH, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: C-324/07).
- VK Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 VK 7/07
Zwingender Angebotsausschluss wegen fehlender Urkalkulation
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Deswegen können Anträge nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn sie sich auf Umstände stützen, die sich einer Planung von vornherein entziehen (VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07, 8/07).Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs konnte nach der bisherigen Rechtsprechung § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07, 8/07; 2. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 2-60/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2-66/05;; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 3/07;; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G).
- VK Sachsen, 05.04.2006 - 1/SVK/027-06
Ermessensreduzierung bei Wettbewerbsverzerrung
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Dieses Risiko muss der Auftraggeber tragen und kann es nicht in der Weise auf Dritte verlagern, dass diesen im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens der Primärrechtsschutz praktisch abgeschnitten wird (OLG Celle, B. v. 17.1.2003 - Az.: 13 Verg 2/03; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 28.11.2001, Az.: 1/SVK/124g-01).Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs konnte nach der bisherigen Rechtsprechung § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07, 8/07; 2. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 2-60/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2-66/05;; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 3/07;; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G).
- OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und …
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Mit Schriftsatz vom 11.08.2009 wies die Antragstellerin auf den Vorlagebeschluss des OLG München vom 02.07.2009; Verg 5/09 hin.Auch im Hinblick auf den von der Antragstellerin angeführten Vorlagebeschluss des OLG München (OLG München, Beschluss vom 02.07.2009 - Verg 5/09) kommt man zu keiner anderen Bewertung.
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auszug aus VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Auch der BGH hat sich dieser Auffassung unmissverständlich angeschlossen (BGH, B.v. 01.12.2009, X ZB 31/08).So hat auch der BGH darauf abgestellt, dass von einem Betriebsrisiko dann nicht die Rede sein könne, wenn der Leistungserbringer ausschließlich die öffentliche Hand als Leistungserbringer habe (vgl. auch BGH, B.v.01.12.2008, X ZB 31/08).
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
- EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
Buchhändler-Vereinigung
- OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
Rettungsdienst
- EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe …
- EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche …
- BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags
- OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03
Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung
- OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …
- OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03
Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A; Identität des …
- VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
Gestattung des Zuschlags
- VK Bund, 07.07.2005 - VK 2-66/05
Berliner Wasserstraßen
- VK Arnsberg, 11.09.2008 - VK 19/08
- OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04
Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien …
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Rettungsdienst III
- VK Sachsen, 23.06.2005 - 1/SVK/068-05
Ausschluss wegen fehlender Referenzen?
- OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07
Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …
- VK Bund, 21.07.2005 - VK 2-60/05
Berliner Wasserstraßen
- OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03
Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zurechnung eines Rügeschreibens bei …
- VK Köln, 10.02.2009 - VK VOB 39/08
Verwirkung des Nachprüfungsrechts
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/004-08
- OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession
- VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04
Durchführung des Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession
- OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg: …
- EuGH, 13.09.2007 - C-260/04
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge
- VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09
Zertifikat muss gültig sein!
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
- OLG Hamburg, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen
- VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08
Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07
Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08
Zuständigkeit des Vergabesenats
- VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11
Informationspflicht nach § 101a GWB
Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08).So verlangt die VK Sachsen im Zusammenhang mit der Stellung von Gestattungsanträgen nach § 115 Abs. 2 GWB, dass ein ausreichender Puffer nach Zuschlagsentscheidung für ein mögliches Vergabenachprüfungsverfahren mit anschließendem Beschwerdeverfahren verbleibt (1. VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06, OLG Celle, B. v. 17.1.2003 - Az.: 13 Verg 2/03;; B. v. 28.11.2001, Az.: 1/SVK/124g-01).
- FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 2518/04
Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe eines Entsorgungsvertrages als sonstige …
der Zahlung eines Preises besteht (vgl. hierzu Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 13. August 2009 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09 G m.w.N.). - VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Sozialrecht contra Vergabrecht
Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08). - VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11
Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!
Zwar wird in der Rechtsprechung das widersprüchliche Verhalten eines Bieters als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte (OLG Dresden, Beschl. v. 3.12.03 - WVerg 15/03; VK Sachsen, Beschl. v. 13.8.09 - 1/SVK/034-09). - VK Sachsen, 04.09.2013 - 1/SVK/022-13
VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...
Hat die Vergabekammer im Zeitpunkt des Erlasses ihrer Hauptsacheentscheidung über einen zuvor zulässig gestellten Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags noch nicht entschieden, so erledigt sich dieser (BayObLG, Beschl. v. 16. Juli 2004 - Verg 16/04; so auch VK Sachsen, Beschl. v 13. August 2009 - 1/SVK/034-09).