Rechtsprechung
VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss bei fehlender Nachunternehmererklärung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmererklärung) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschlusses vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05).Aus der sich mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ergebenden Sollvorschrift, dass die Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten sollen, wird in Folge des Beschlusses des BGH vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02 nunmehr allgemein gefolgert und im Umkehrschluss von der ständigen Rechtsprechung gefolgert, dass die Angebote u. a. die geforderten Erklärungen enthalten müssen.
Nach der ständigen Rechtssprechung ist es unschädlich, dass die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung des Angebots der Antragstellerin nicht ausdrücklich auf den Ausschluss des Angebots gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002, AZ: X ZR 67/00, BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02).
Denn ist das Angebot der Antragstellerin - wie hier - auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen berühren noch kann die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003, AZ: X ZB 43/02).
- VK Nordbayern, 08.03.2005 - 320.VK-3194-05/05
Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmererklärung) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschlusses vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05).Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen (so u.a. OLG Dresden (wegen Schadenersatz) Urteil vom 11.02.2003, AZ: 15 U 1627/01, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03, VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK- 3194-05/05).
- BGH, 16.02.2012 - AK 1/12
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an …
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber im Besitz der RAL-Gütezeichen der Gruppe AK 1 und VD ist.Die Beigeladene sei nicht im Besitz der RAL- Gütezeichen der Gruppe AK 1 und VD.
- OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03
Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen (so u.a. OLG Dresden (wegen Schadenersatz) Urteil vom 11.02.2003, AZ: 15 U 1627/01, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03, VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK- 3194-05/05). - BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00
Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Nach der ständigen Rechtssprechung ist es unschädlich, dass die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung des Angebots der Antragstellerin nicht ausdrücklich auf den Ausschluss des Angebots gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002, AZ: X ZR 67/00, BGH, Beschluss vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02). - OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04
Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Das Fehlen dieser alternativ abzugebenden, sich gegenseitig ggf. ausschließenden Erklärungen hat zur Folge, dass das Angebot seinem Inhalt nach weder eindeutig noch bestimmbar und damit nicht annahmefähig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, AZ: Verg 2/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004, AZ: Verg 22/04). - VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05
Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Nachunternehmererklärung) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen (vgl. BGH, Beschlusses vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03VK, Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK-3194-05/05, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005, AZ: 1/SVK/009-05). - BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Das Fehlen dieser alternativ abzugebenden, sich gegenseitig ggf. ausschließenden Erklärungen hat zur Folge, dass das Angebot seinem Inhalt nach weder eindeutig noch bestimmbar und damit nicht annahmefähig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, AZ: Verg 2/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004, AZ: Verg 22/04). - OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als …
Auszug aus VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05
Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen (so u.a. OLG Dresden (wegen Schadenersatz) Urteil vom 11.02.2003, AZ: 15 U 1627/01, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, AZ: Verg 32/03, VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, AZ: 320.VK- 3194-05/05).
- VK Sachsen, 28.01.2013 - 1/SVK/042-12
Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!
Bei Angaben des Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung der Vergabekammer (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2010 - 1/SVK/001-10; VK Sachsen, B. v.23.08.2005 - 1/SVK/098-05, B. v.1/SVK/098-04, B. v.23.08.2005; 1/SVK/080-05, B. v.22.07.2005; 1/SVK/051-05, B. v. 08.06.2005; 1/SVK/009-05, B. v. 11.03.2005) regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt. - VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis
Auch die erkennende Vergabekammer hat ihre Rechtsauffassung zum Erfordernis der klaren unmissverständlichen Abgabe von Nachunternehmererklärungen mehrfach so im Beschluss 1/SVK/098-04, Beschluss vom 23.08.2005; 1/SVK/080-05, Beschluss vom 22.07.2005; 1/SVK/051-05, Beschluss vom 08.06.2005; 1/SVK/009-05 Beschluss vom 11.03.2005 dargestellt, worauf abschließend nochmals verwiesen werden soll.