Rechtsprechung
VK Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 1 VK LSA 27/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 135 Abs 1 Nr 2 GWB, § 14 Abs 4 Nr 3 VgV
Vergabenachprüfungsverfahren: Interimsvergabe zur technischen Betriebsführung einer Abwasserbeseitigungsanlage; verschuldete Dringlichkeit bei Untätigbleiben nach Unterliegen in einem Nachprüfungsverfahren; Wirksamkeit eines Notvertrages - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Sachsen-Anhalt
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Unzulässige de facto-Vergabe im Hinblick auf das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV - Dringlichkeit der Vergabe einer Aufgabe der Daseinsvorsorge darf nicht schuldhaft dem Auftraggeber ...
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsverfahren rechtfertigt keine de-facto-Vergabe!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 16.12.2016 - 1 VK LSA 25/16
- OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16
- VK Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 1 VK LSA 27/17
- VK Sachsen-Anhalt, 29.06.2018 - 1 VK LSA 44/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VK Sachsen-Anhalt, 16.12.2016 - 1 VK LSA 25/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzung einer ausschreibungsfreien …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 1 VK LSA 27/17
Der im Streit stehenden Interimsvergabe zur technischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigungsanlagen des Antragsgegners gingen ein Beschluss der erkennenden Kammer unter dem Az.: 1 VK LSA 25/16 vom 16.12.2016 sowie ein Beschluss des OLG Naumburg Az.: 7 Verg 8/16 vom 17.03.2017 voraus.In dem dem streitbefangenen Verfahren vorausgegangenen Nachprüfungsverfahren 1 VK LSA 25/16 wurden Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergab, dass am 30.06.2015 durch den Antragsgegner die Beigeladene und ein weiterer Bieter aufgefordert wurden, Angebote für die technische Betriebsführung der Abwasseranlagen auf dem Verbandsgebiet des Antragsgegners abzugeben.
Dem Nachprüfungsverfahren wurde mit Beschluss vom 20.09.2017 die Verfahrensakte 1 VK LSA 28/17 und mit Beschluss vom 27.10.2017 die Verfahrensakte 1 VK LSA 25/16 beigezogen.
In diesem Zusammenhang kann dem Antragsgegner zwar noch zugestanden werden, sich mit Bestätigung des unter dem Aktenzeichen 1 VK LSA 25/16 ergangenen erstinstanzlichen Kammerbeschlusses durch das Beschwerdegericht der Verpflichtung gegenüber gesehen zu haben, die technische Betriebsführung im Rahmen der Sicherung der Daseinsvorsorge ohne Unterbrechung und unverzüglich sicherstellen zu müssen.
Der Antragsgegner ist im Nachprüfungsverfahren 1 VK LSA 25/16 unterlegen.
- OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16
Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 1 VK LSA 27/17
Der im Streit stehenden Interimsvergabe zur technischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigungsanlagen des Antragsgegners gingen ein Beschluss der erkennenden Kammer unter dem Az.: 1 VK LSA 25/16 vom 16.12.2016 sowie ein Beschluss des OLG Naumburg Az.: 7 Verg 8/16 vom 17.03.2017 voraus.Am 01.08.2017 rügte die Antragstellerin anwaltlich vertreten per Fax die Nichtumsetzung des Beschlusses des OLG Naumburg vom 17.03.2017, Az.: 7 Verg 8/16.
- VK Sachsen-Anhalt, 29.06.2018 - 1 VK LSA 44/17
Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschreibungsfreie interkommunale Zusammenarbeit …
Am 20.11.2017 rügte die Antragstellerin anwaltlich vertreten, dass sie ausgehend von einer Information der Kammer vom 10.11.2017 in dem Nachprüfungsverfahren 1 VK LSA 27/17 und auf Grundlage eigener Nachforschungen auf dem Informationsportal des Kenntnis über den Inhalt der Neufassung der Zweckvereinbarung erhalten habe.Der Antragsgegner habe bereits im Vorverfahren 1 VK LSA 27/17 mit Schriftsatz vom 29.08.2017 die Antragstellerin über die ausgearbeitete Vereinbarung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Antragsgegner und der in Kenntnis gesetzt, die nur noch der Zustimmung der zuständigen Organe bedurft habe.