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   VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05   

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VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05 (https://dejure.org/2005,7557)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05 (https://dejure.org/2005,7557)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - VK-SH 2/05 (https://dejure.org/2005,7557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis hinsichtlich einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidungüber die Aufhebung einer Ausschreibung; Folgen einer Abgabe des Angebots für ein nachfolgendes Vergabeverfahren nach Aufhebung der Ausschreibung; Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlag: Begriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Sie stellt eine Prognose dar, die dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch vertretbaren Weise erarbeitet wurde (BGH, Beschluss vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

    Das bedeutet, dass die Beteiligten eines Vergabeverfahrens eine Kostenschätzung hinzunehmen haben, die aufgrund ihrer objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint (BGH, Beschluss vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn die Kostenschätzung auf erkennbar unrichtigen Daten beruht oder wichtige Aspekte außer Acht lässt oder pauschal und auf ungeprüft anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Insoweit kann der Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03) nicht gefolgt werden, das die Zuschlagswirkung jeweils nur für das entsprechende Vergabeverfahren annimmt.

    Diese knappe Angabe der Gründe in allgemeiner Form genügt allerdings (vgl. Jasper in Motzke u.a., VOB-Kommentar, § 26 Rn 53 m.w. Nachw. aus der Rspr.), denn die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, eine erschöpfende und vollständige Mitteilung aller Aufhebungsgründe sowie eine bis in die Einzelheiten gehende Begründung zu liefern (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03; Portz in Ingenstau/Korbion § 26 Rn. 30).

    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebung nicht auf die Gründe beschränkt, die die Vergabestelle tatsächlich mitgeteilt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Demzufolge kann ein Bewerber in zulässiger Weise eine Rechtsverletzung auch noch nach Aufhebung der Ausschreibung geltend machen (statt aller: BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

    Damit kann auch die Aufhebung einer Ausschreibung nicht außerhalb der Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 107 ff. GWB stehen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

    Vielmehr kann die Beendigungswirkung der Aufhebung erst dann eintreten, wenn das Vergabeverfahren auch rechtswirksam unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften beendet worden ist (so die erkennende Kammer, Beschluss vom 21.10.2003, VK-SH 24/03; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

  • OLG Jena, 15.07.2003 - 6 Verg 7/03

    Vollständigkeit eines Angebots, Teillos, Eindeutige und erschöpfende

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Aus dem gleichen Grund ist auch eine Leistung, die nicht in Lose aufgeteilt wurde, einer weiteren (nachträglichen) Aufspaltung in kleinere Einheiten, die grundsätzlich als Lose gelten könnten, nicht zugänglich (vgl. u.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 7/03; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 06.11.2001, 1/SVK/115-01g).

    Ist jedoch eine Losvergabe aufgrund der Ausschreibung wie hier bereits mit der Vergabebekanntmachung ausgeschlossen, kann der Auftraggeber von dieser Festlegung nicht wieder nachträglich abrücken (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 7/03; 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschluss vom 17.07.2002, 1/SVK/069- 02; Rusam, a.a.O., § 4 Rn 11 und § 25 Rn 140, Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, § 4 Rn 6), weshalb auch nicht einzelne Positionen einer Leistungsbeschreibung vergeben oder aufgehoben werden können (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 7/03; 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschluss vom 17.07.2002, 1/SVK/069-02).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Daher ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 20.10.2004, VK 1 -183/04).

    Die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens, mithin eine Beteiligung mehrerer Bieter, ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Regelungen in § 13 VgV (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, VII Verg 37/03).

  • VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02

    Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Allerdings kommt es nicht darauf an, ob diese Gründe mit dem Vergaberecht vereinbar sind oder nicht (vgl.Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02).

    Auf die rechtlichen Ausführungen kommt es insoweit nicht an, als es unerheblich ist, ob die Aufhebungsgründe zu Recht bestehen oder nicht (vgl. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03

    Unzulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Die Kammer hat daher bereits mit Beschluss vom 24.10.2003 (VK-SH 24/03) entschieden, dass eine Aufhebung der Aufhebungsentscheidung ­so wie sie die ASt begehrt- im Nachprüfungsverfahren möglich ist.Der Nachprüfungsantrag ist allerdings deshalb unzulässig, weil das Vergabeverfahren wirksam vor dem Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Kammer beendet worden ist.

    Vielmehr kann die Beendigungswirkung der Aufhebung erst dann eintreten, wenn das Vergabeverfahren auch rechtswirksam unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften beendet worden ist (so die erkennende Kammer, Beschluss vom 21.10.2003, VK-SH 24/03; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Das ist nach der Rechtssprechung der Obersten Landesgerichte und einer Reihe von Vergabekammern bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000, Verg 5/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000, 2 Verg 3/00; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2003, VK 05/03, vgl. auch Reidt, a.a.O. Rn. 15d zu § 111 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Erforderlich ist aber in jedem Fall die missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung mit dem Ziel, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, der bei regulären Bedingungen keine Chance gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 59/03).
  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 8/03

    Kostenerstattung; Vergabebetreuer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
    Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ohnehin keinen Selbstzweck darstellt, sondern - wie § 321a Abs. 1 Nr. 1 ZPO zeigt - nur dann berührt ist, wenn die selbst ohne hinreichende Gewährung rechtlichen Gehörs getroffene Entscheidung nicht mehr in der Rechtsmittelinstanz anfechtbar ist und der Verfahrensbeteiligte somit auch nachträglich kein Gehör findet (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003, 6 Verg 8/03), was hier nicht der Fall wäre.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 20.10.2004 - VK 1-183/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im

  • VK Sachsen, 29.07.2002 - 1/SVK/069-02

    Teilaufhebung nach VOB möglich?

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 37/01

    Stellung eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung; Zulässigkeit

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • VK Bund, 13.07.2001 - 1-19/01

    Begriff des Zuschlags im Sinne von § 114 Abs. 2 S. 1 GWB

  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Daher ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. u.a. erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005, VK-SH 02/05; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.10.2004, VK1 -183/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03).

    Selbst ein unter Missachtung der Vergaberegeln zustande gekommener und damit rechtswidriger Vertrag wäre nicht nichtig bzw. unwirksam (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005, VK-SH 02/05; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.07.2001, VK1-19/01).

    Denn nach der Rechtsprechung ist eine Leistung, die nicht in Lose aufgeteilt wurde, einer weiteren (nachträglichen) Aufspaltung in kleinere Einheiten, die grundsätzlich als Lose gelten könnten, nicht zugänglich (vgl. u.a. erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.05, VK-SH 02/05; OLG Thüringen, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 7/03; VK Sachsen, Beschluss vom 06.11.2001, 1/SVK/115-01g).

  • VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

    Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

    Daran wird es regelmäßig fehlen ­ und darauf aber versucht die Antragstellerin abzuheben-, wenn die Kostenschätzung auf erkennbar unrichtigen Daten beruht oder wichtige Aspekte außer Acht lässt oder pauschal und auf ungeprüft anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05).

    Ob eine solche Kostenermittlung gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. fortfolgend: BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96; BGH, Urteil vom 5.11.2002, X ZR 232/00; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05; VK Südbayern, Beschluss vom 21.8.2003, 32-07/03).

  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06

    Doppelte Rügeverpflichtung bei Neuausschreibung!

    Zudem würde die Auffassung des OLG Koblenz von der Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az.: VK-SH 02/05, nicht geteilt werden.

    Fortfolgend trat sie dem Vortrag der Antragstellerin hinsichtlich deren Auseinadersetzung mit den Entscheidungen des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 entgegen.

    Für die Vergabekammer ist auch keine Divergenz zwischen den Entscheidungen des OLG Koblenz und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 zu erkennen.

  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Dahinstehen kann, ob die vorgezogene Zuschlagsgestattung mit einer zeitlichen Befristung oder sonstigen Modifikation des Vertragsinhalts verknüpft werden könnte (verneinend: KG, Beschluss vom 26. Januar 2022, Verg 8/21, juris Rn. 4; VK Kiel, Beschluss vom 10. Februar 2005, VK-SH 02/05, juris Rn. 39, 41; a. A. wohl OLG Düsseldorf VergabeR 2015, 797 [juris Rn. 12]; Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 169 Rn. 39; offenlassend: OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07, juris Rn. 23) oder - gegebenenfalls auf entsprechenden Antrag - unter Auflagen hinsichtlich der Vertragsdurchführung gestellt werden dürfte (verneinend: Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB § 169 Rn. 64; Byok/Jaeger in Byok/Jaeger, Vergaberecht, GWB § 169 Rn. 40; zu vorläufigen Maßnahmen in Bezug auf die Vertragsdurchführung vgl. auch VK Südbayern, Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-26, juris Rn. 21 f.; Beschluss vom 29. Dezember 2016, Z3-3-3194-1-47-11/16, juris Rn. 135; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl. 2022 Stand: 13. Oktober 2022, § 169 GWB Rn. 103 f.).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

    Daher ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon (wirksam) beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. u.a.erkennende Kammer, Beschluss vom 28.01.2008 - VH-SH 27/07, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 02/05; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.10.2004, VK1 -183/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03).
  • VK Sachsen, 10.05.2006 - 1/SVK/037-06

    "Doppelte Rügeverpflichtung" bei erneut ausgeschriebenem Verfahren

    Mit Schreiben vom 27.04.2006 trat die Antragstellerin diesem Hinweis unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 entgegen.

    Für die Vergabekammer ist auch keine Divergenz zwischen den Entscheidungen des OLG Koblenz und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 zu erkennen.

  • VK Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - VK-SH 14/09

    Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

    Entscheidend ist, dass es für eine Annahme einer missbräuchlichen Scheinaufhebung einer subjektiven Komponente oder eines Handelns des Antragsgegners bedarf, der darauf schließen lässt, dass sachfremde, nicht am Grundsatz des fairen, transparenten und chancengleichen Vergabeverfahrens im Sinne des § 97 Abs. 1, 2 GWB orientierter Erwägungen, um etwa den Auftrag gezielt einem bestimmten Bieter zu erteilen, vorliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, allgemein: OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005 ­ VK-SH 02/05; VK Bund, Beschluss vom 28.06.2007 ­ VK 2 ­ 60/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.06.2007 - VK-SH 10/07

    Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

    Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03; 3. VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006, VK 3-75/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05 .
  • VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05

    Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

    Daher ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 20.10.2004, VK 1 -183/04, erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005 ­VK-SH 02/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07

    Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Daher ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon (wirksam) beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. u.a. erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005, VK-SH 02/05; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.10.2004, VK1 -183/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - VK-SH 10/07

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Behauptung einer Rechtsverletzung und

  • VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

  • VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06

    Durchführung für Teilnehmer

  • VK Schleswig-Holstein, 06.04.2011 - VK-SH 5/11

    Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?

  • OLG Schleswig, 04.03.2008 - 1 (6) Verg 3/05

    Erledigung durch Vergleich: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?

  • VK Niedersachsen, 27.04.2007 - VgK-15/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsantrags;

  • VK Südbayern, 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

    Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

  • VK Hessen, 14.10.2008 - 69d-VK-41/08

    Maßstab der Ermittlung des Schwellenwertes durch die Vergabestelle

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