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   VK Thüringen, 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK   

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https://dejure.org/2016,31283
VK Thüringen, 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK (https://dejure.org/2016,31283)
VK Thüringen, Entscheidung vom 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK (https://dejure.org/2016,31283)
VK Thüringen, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK (https://dejure.org/2016,31283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VK Thüringen PDF

    ThürVgG § 19 VOB/A § 14 Abs. 3 Nr. 2, § 7 Abs. 8, § 14 Abs. 8
    Anwendung Thüringer Vergabegesetz Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht, Vorgabe Leitfabrikat, Wertung Nebenangebote, Geheimhaltung von Angebotsinterna

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorgabe von Leitfabrikaten: Angabe von Leistungsparametern für Gleichwertigkeit zwingend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgabe von Leitfabrikaten: Angabe von Parametern für Gleichwertigkeit zwingend (VPR 2016, 251)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgabe von Leitfabrikaten: Angabe von Parametern für Gleichwertigkeit zwingend! (IBR 2016, 719)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Auszug aus VK Thüringen, 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK
    Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, siehe hierzu u. a. Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 24.05.2007, Az. 1/SVK/029-07.
  • VK Sachsen, 24.01.2018 - 1/SVK/034-17

    Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?

    Durch die Verwendung der herstellerspezifischen Ausschreibungstexte und der Nichtangabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist es Anbietern anderer Fabrikate praktisch von vornherein unmöglich, deren Gleichwertigkeit nachzuweisen (VK Thüringen, B. v. 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK).
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