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   VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15   

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VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15 (https://dejure.org/2015,18878)
VK Westfalen, Entscheidung vom 18.03.2015 - VK 1-6/15 (https://dejure.org/2015,18878)
VK Westfalen, Entscheidung vom 18. März 2015 - VK 1-6/15 (https://dejure.org/2015,18878)
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    Eignungskriterien können nachträglich noch geändert werden!

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    Eignungskriterien können nachträglich noch geändert werden! (VPR 2015, 218)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    aa) Soweit somit die Auswahl der Bewerber anhand von Kriterien erfolgen soll, die nicht nur als einfach "vorhanden oder nicht vorhanden" (Mindestanforderungen) geprüft werden (wie beispielsweise im Falle von Handelsregisterauszügen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft usw.), sondern Kriterien genannt sind, die eine differenzierende Eignungsbeurteilung eröffnen, müssen aufgrund der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze aus den Bestimmungen des § 97 Abs. 1 und 2 GWB den Bewerbern auch die "Auswahlkriterien zur Eignung" mitgeteilt werden, in diesem Sinne für das vergleichbare Verfahren nach der VOF auch VK Münster, 25.1.2011, VK 10/10; VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.4.2014, 2 VK 06/14; OLG München, 26.6.2007, Verg 6/07; entgegen OLG Düsseldorf, 29.10.2003, Verg 43/03; OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11.

    Denn es ist vergaberechtlich unzulässig, die Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander zu vermengen, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.8.2011, Verg 16/11.

    Die Vergaberechtsverstöße im Zusammenhang mit der Bekanntmachung führen somit nicht unmittelbar zu einem Schaden bei der Antragstellerin, in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11.

    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist kein objektives Beanstandungsverfahren, das allgemein die Durchsetzung des Vergaberechts bezweckt (so OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11), und das eine generelle Überprüfung des behördlichen Handelns, also der Rechtmäßigkeit der gesamten Ausschreibung, veranlasst.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 43/03

    Muss Gewichtung der Eignungskriterien angegeben werden?

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    Darüber hinaus trägt die Antragsgegnerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Verg 43/03, vor, dass sie weder nach der SektVO noch nach den allgemeinen Grundsätzen aus den §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB verpflichtet gewesen sei, die Methodik der Eignungsbewertung mitzuteilen.

    aa) Soweit somit die Auswahl der Bewerber anhand von Kriterien erfolgen soll, die nicht nur als einfach "vorhanden oder nicht vorhanden" (Mindestanforderungen) geprüft werden (wie beispielsweise im Falle von Handelsregisterauszügen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft usw.), sondern Kriterien genannt sind, die eine differenzierende Eignungsbeurteilung eröffnen, müssen aufgrund der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze aus den Bestimmungen des § 97 Abs. 1 und 2 GWB den Bewerbern auch die "Auswahlkriterien zur Eignung" mitgeteilt werden, in diesem Sinne für das vergleichbare Verfahren nach der VOF auch VK Münster, 25.1.2011, VK 10/10; VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.4.2014, 2 VK 06/14; OLG München, 26.6.2007, Verg 6/07; entgegen OLG Düsseldorf, 29.10.2003, Verg 43/03; OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Verg 43/03 differenziert der Senat allerdings danach, ob der öffentliche Auftraggeber bereits vor der Vergabebekanntmachung intern Regeln für die Gewichtung der an die Eignungsprüfung anzulegenden Auswahlkriterien aufgestellt hat.

  • OLG München, 09.08.2010 - Verg 13/10

    Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    Eine Rückversetzung würde damit ins Leere laufen und wäre auch vergaberechtlich unzulässig (in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 9.8.2010, Verg 13/10).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    a) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2010, Verg 10/10; Beschluss vom 3.8.2011, Verg 6/11, ist die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsverfahrens unerlässlich.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    a) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2010, Verg 10/10; Beschluss vom 3.8.2011, Verg 6/11, ist die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsverfahrens unerlässlich.
  • VK Münster, 25.01.2011 - VK 10/10

    Zur Wichtung von Eignungs- und Bildung von Unterkriterien

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    aa) Soweit somit die Auswahl der Bewerber anhand von Kriterien erfolgen soll, die nicht nur als einfach "vorhanden oder nicht vorhanden" (Mindestanforderungen) geprüft werden (wie beispielsweise im Falle von Handelsregisterauszügen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft usw.), sondern Kriterien genannt sind, die eine differenzierende Eignungsbeurteilung eröffnen, müssen aufgrund der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze aus den Bestimmungen des § 97 Abs. 1 und 2 GWB den Bewerbern auch die "Auswahlkriterien zur Eignung" mitgeteilt werden, in diesem Sinne für das vergleichbare Verfahren nach der VOF auch VK Münster, 25.1.2011, VK 10/10; VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.4.2014, 2 VK 06/14; OLG München, 26.6.2007, Verg 6/07; entgegen OLG Düsseldorf, 29.10.2003, Verg 43/03; OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11.
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    Aus Sicht der Kammer ist mittlerweile auch aufgrund der grundlegenden Entscheidungen des EuGH vom 24.11.2005, Rs. C-331/04 und vom 24.1.2008 C-532/06 (Lianakis) klargestellt, dass ein Bewerber oder Bieter aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz bei der Fertigung seines Angebotes alle grundlegenden Auswahlkriterien, die der öffentliche Auftraggeber als Maßstab für die Bewertung zugrunde legen will, kennen muss.
  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    Aus Sicht der Kammer ist mittlerweile auch aufgrund der grundlegenden Entscheidungen des EuGH vom 24.11.2005, Rs. C-331/04 und vom 24.1.2008 C-532/06 (Lianakis) klargestellt, dass ein Bewerber oder Bieter aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz bei der Fertigung seines Angebotes alle grundlegenden Auswahlkriterien, die der öffentliche Auftraggeber als Maßstab für die Bewertung zugrunde legen will, kennen muss.
  • VK Münster, 02.10.2014 - VK 13/14

    Rechtlich unerfüllbare Anforderungen sind "unzumutbar"!

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    Denn zuvor kann eine solche Prüfung letztlich nur abstrakt durchgeführt werden, vgl. dazu VK Münster, 2.10.2014, VK 13/14.
  • OLG München, 26.06.2007 - Verg 6/07

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15
    aa) Soweit somit die Auswahl der Bewerber anhand von Kriterien erfolgen soll, die nicht nur als einfach "vorhanden oder nicht vorhanden" (Mindestanforderungen) geprüft werden (wie beispielsweise im Falle von Handelsregisterauszügen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft usw.), sondern Kriterien genannt sind, die eine differenzierende Eignungsbeurteilung eröffnen, müssen aufgrund der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze aus den Bestimmungen des § 97 Abs. 1 und 2 GWB den Bewerbern auch die "Auswahlkriterien zur Eignung" mitgeteilt werden, in diesem Sinne für das vergleichbare Verfahren nach der VOF auch VK Münster, 25.1.2011, VK 10/10; VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.4.2014, 2 VK 06/14; OLG München, 26.6.2007, Verg 6/07; entgegen OLG Düsseldorf, 29.10.2003, Verg 43/03; OLG Düsseldorf, 3.8.2011, Verg 16/11.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2014 - 2 VK 6/14

    Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2010 - Verg 32/10

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 Verg 1/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Anforderungen an ein transparentes

  • OLG Koblenz, 19.01.2015 - Verg 6/14

    FH Kaiserslautern - Vergabeverfahren: Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise

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