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   VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03   

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https://dejure.org/2003,25163
VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03 (https://dejure.org/2003,25163)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - VfGBbg 7/03 (https://dejure.org/2003,25163)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - VfGBbg 7/03 (https://dejure.org/2003,25163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde; Genaue Darlegung der in den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen; Genügende Entschuldigung im Sinne von § 412 Satz 1 StPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; StPO, § 412 Satz 1; StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2
    Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 07.02.1986 - Ss 127/85
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03
    Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 412 Satz 1 StPO ist dagegen nur dann anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 207; OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; Ruß, in: KK-StPO, 4. Aufl., § 329 Rdnr. 10).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03
    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn das Rechtsmittel des Beschwerdeführers aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (BVerfGE 1, 13; 54, 53, 65; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 186; Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 86), etwa, weil ein Verfahrensmangel im Instanzenzug deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht in ordentlicher Form gerügt war (BVerfGE 16, 124).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03
    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn das Rechtsmittel des Beschwerdeführers aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (BVerfGE 1, 13; 54, 53, 65; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 186; Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 86), etwa, weil ein Verfahrensmangel im Instanzenzug deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht in ordentlicher Form gerügt war (BVerfGE 16, 124).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03
    Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 412 Satz 1 StPO ist dagegen nur dann anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 207; OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; Ruß, in: KK-StPO, 4. Aufl., § 329 Rdnr. 10).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03
    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn das Rechtsmittel des Beschwerdeführers aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (BVerfGE 1, 13; 54, 53, 65; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 186; Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 86), etwa, weil ein Verfahrensmangel im Instanzenzug deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht in ordentlicher Form gerügt war (BVerfGE 16, 124).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 21/06

    Strafvollstreckungsrecht; Rechtswegerschöpfung; Prozeßkostenhilfe

    Demgegenüber ist der Rechtsweg insbesondere dann nicht erschöpft, wenn das Rechtsmittel des Beschwerdeführers aus (offenkundigen) formellen Gründen zurückgewiesen wurde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Beschluß vom 08. Mai 2003 - VfGBbg 7/03 - BVerfGE 1, 13; 54, 53, 65; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 186; Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., § 90 Rn. 120 f.).
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