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   VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08   

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VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08 (https://dejure.org/2008,40345)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2008 - VfGBbg 57/08 (https://dejure.org/2008,40345)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - VfGBbg 57/08 (https://dejure.org/2008,40345)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 21 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; StPO, § 7 Abs. 1; StGB, § 9
    Subsidiarität; Strafprozessualer Eröffnungsbeschluss; örtliche Zuständigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2001/02

    Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Eröffnungsbeschlüsse (Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß die Entscheidung nach dem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers Verfassungsrecht verletzen kann und die verfassungsrechtliche Beschwer im weiteren fachgerichtlichen Verfahren nicht folgenlos ausgeräumt werden könnte (BVerfG, Beschluß vom 02. September 2004, BVerfGK 4, 49).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine gerichtliche Entscheidung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, der sich das erkennende Gericht für die Auslegung von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV angeschlossen hat, nur für den Fall in Betracht, daß die Auslegung und Anwendung von einfachrechtlichen Zuständigkeitsnormen nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Februar 2008 - VfGBbg 35/07 -, sowie Beschluß vom 17. Januar 2002 - VfGBbg 60/01 - BVerfG, Beschluß vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, NJW 2005, 2689, 2690).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, verweist das Merkmal zum Tatbestand gehörender Erfolg nach der ratio legis des § 9 StGB auf den Ort, an dem es zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen Strafvorschrift ist (BGH, NJW 2001, 624, 627 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Bei dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts handelt es sich um eine der Urteilsfällung vorangehende, schon nach §§ 210 Abs. 1, 305 Strafprozeßordnung (StPO) mit der gewöhnlichen Beschwerde nicht anfechtbare Zwischenentscheidung, die für sich allein mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 1, 9, 10; BVerfG, Beschluß vom 5. März 1998 - 2 BvQ 5/98, zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2002 - VfGBbg 60/01

    Willkür; Prüfungsmaßstab; Zivilprozeßrecht; gesetzlicher Richter; Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine gerichtliche Entscheidung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, der sich das erkennende Gericht für die Auslegung von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV angeschlossen hat, nur für den Fall in Betracht, daß die Auslegung und Anwendung von einfachrechtlichen Zuständigkeitsnormen nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Februar 2008 - VfGBbg 35/07 -, sowie Beschluß vom 17. Januar 2002 - VfGBbg 60/01 - BVerfG, Beschluß vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, NJW 2005, 2689, 2690).
  • BVerfG, 05.03.1998 - 2 BvQ 5/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Bei dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts handelt es sich um eine der Urteilsfällung vorangehende, schon nach §§ 210 Abs. 1, 305 Strafprozeßordnung (StPO) mit der gewöhnlichen Beschwerde nicht anfechtbare Zwischenentscheidung, die für sich allein mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 1, 9, 10; BVerfG, Beschluß vom 5. März 1998 - 2 BvQ 5/98, zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 35/07

    Subsidiarität; Nichtigkeitsklage; gesetzlicher Richter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine gerichtliche Entscheidung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, der sich das erkennende Gericht für die Auslegung von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV angeschlossen hat, nur für den Fall in Betracht, daß die Auslegung und Anwendung von einfachrechtlichen Zuständigkeitsnormen nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Februar 2008 - VfGBbg 35/07 -, sowie Beschluß vom 17. Januar 2002 - VfGBbg 60/01 - BVerfG, Beschluß vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, NJW 2005, 2689, 2690).
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