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   VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18   

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https://dejure.org/2019,13568
VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18 (https://dejure.org/2019,13568)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2019 - VfGBbg 41/18 (https://dejure.org/2019,13568)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 (https://dejure.org/2019,13568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 45 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB, § 47 Abs 2 VerfGG BB, § 92 Abs 3 VwGO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    BGB, § 677; BGB, § 683 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; VerfGGBbg, § 47... Abs. 2; VwGO, § 92 Abs. 3
    Unzureichende Begründung; materielle Subsidiarität; Begründungsfrist; prozessuale Überholung; (keine) Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen; Nichtabhilfeentscheidung; Zwischenentscheidung; Geschäftsführung ohne Auftrag; Prozesskostenhilfe; gesetzlicher Richter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische

    Prozessuale Überholung tritt durch die vollständige Überprüfung einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch das Rechtsmittelgericht ein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 ‌- VfGBbg 41/18 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung;

    Eine solche tritt durch die vollständige Überprüfung einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch das Rechtsmittelgericht ein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Bezüglich des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts Neuruppin vom 17. Juli 2018 ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Nichtabhilfebeschluss als Zwischenentscheidung, mit der eine eigenständige Beschwer nicht verbunden ist, nicht selbständig angreifbar ist (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Grundsätzlich sind alle Gehörsverstöße im Wege der - insoweit zum Rechtsweg im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg gehörenden - Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Dies gilt auch bei Beschlüssen, mit denen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Denn nach der in der Verfassung angelegten Kompetenzverteilung obliegt es zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren, zu schützen und durchzusetzen (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende

    Hierzu gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.burg.de, m. w. N.).

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. jüngst Beschlüsse vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 - und vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. zahlr. N.).

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 71/19

    Prozesskostenhilfe; Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; Effektiver

    Diese tritt ein durch die vollständige Überprüfung einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die mit der Überprüfung befasste Instanz (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Als Zwischenentscheidung, mit der eine eigenständige Beschwer nicht verbunden ist, ist sie nicht anfechtbar (Beschluss vom 10. Mai 2019 ​- VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, muss sich der Beschwerdeführer argumentativ mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. August 2019 - VfGBbg 45/18 -, und vom 10. Mai 2019 ​- VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    Die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag hat der Beschwerdeführer auch bereits mit der sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht angegriffen und gegen den diesbezüglichen Beschluss ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die unter dem Aktenzeichen VfGBbg 41/18 geführt wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 61/19

    Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes; Auskunftsverpflichtung;

    Diese tritt ein durch die vollständige Überprüfung einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die mit der Überprüfung befasste Instanz (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 ‌- VfGBbg 41/18 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2019 - VfGBbg 58/18

    Organstreit unzulässig; Akteneinsicht; unverzüglich; vollständig; Abgeordneter;

    Eine nach Fristablauf eingehende Begründung kann daher nur Berücksichtigung finden, soweit sie sich als Ergänzung oder Vertiefung zu einem Vortrag darstellt, der seinerseits den Anforderungen des § 20 Abs. 1 Satz 2 VerfGGBbg entspricht (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18

    Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge;

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. jüngst Beschlüsse vom 13. Dezember 2019 â??- VfGBbg 68/18 -, vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 - und vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht..de, m. zahlr. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 15/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung;

    Daher kommt es nicht darauf an, ob diese mangels Einhaltung der Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg, die auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde gilt (st. Rspr., z. B. Beschluss vom 10. Mai 2019 ‌- VfGBbg 41/18 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de), überhaupt berücksichtigungsfähig sind.
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

    Dies gilt auch für Prozesskostenhilfe ablehnende Beschlüsse (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung;

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 81/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf einer

  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 83/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozessuale Überholung; Prozesskostenhilfe;

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 63/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 11/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf einer

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