Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 9 Abs 2 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 67e Abs 1 S 1 StGB, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 463 Abs 3 StPO
Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener Beiziehung eines Verteidigers bei mündlicher Anhörung gem StPO § 454 Abs 1 S 3 zur Überprüfung der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus - Verfassungsgericht Brandenburg
LV Art. 52 Abs. 3; LV Art. 9 Abs. 2 Satz 2; LV Art. 53 Abs. 4; LV Art. 6 Abs. 2; StPO § 454 Abs. 1 Satz 3; StPO § 463 Abs. 3; StPO § 140; StGB § 67e
Subsidiarität; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Verteidiger; Freiheit der Person; Freiheitsentziehung; faires Verfahren; Anhörung; Prozeßkostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00
- VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 37/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2533
- NStZ 2001, 110
- NJ 2000, 648 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im …
Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (…vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378;… OLG Jena, StV 1997, S. 540;… OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21;… OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ;… Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ;… OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19;… OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten. - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
(1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren). - OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung …
Wie viel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).
- VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02
Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch …
Das erkennende Gericht hat bereits klargestellt, daß dies das Recht des Betroffenen einschließt, sich während einer mündlichen Anhörung des Beistands eines Rechtsanwalts seiner Wahl zu bedienen (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 173). - VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02
Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zuständigkeit des …
Als Element der Rechtsstaatlichkeit des Straf- und Bußgeldverfahrens schließt es das der "Waffengleichheit" dienende Recht auf ein faires Verfahren ein, prozessuale Rechte und Möglichkeiten sachkundig - das heißt auch: mit sachkundiger Hilfe eines Rechtsanwalts - wahrnehmen und Übergriffe der rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 174, 179; BVerfG, BVerfGE 34, 293, 302; 38, 105, 111; 66, 313, 319; 68, 237, 255 f.). - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01
Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen …
Dies setzt aber voraus, dass die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten so frühzeitig von dem Termin benachrichtigt, dass dieser auch in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu verständigen (Brandenburgisches Verfassungsgericht NStZ 2001, 110). - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 466/01
Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen …
Dies setzt aber voraus, dass die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten so frühzeitig von dem Termin benachrichtigt, dass dieser auch in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu verständigen (Brandenburgisches Verfassungsgericht NStZ 2001, 110).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.