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   VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18   

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VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18 (https://dejure.org/2019,46158)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2019 - VfGBbg 60/18 (https://dejure.org/2019,46158)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 60/18 (https://dejure.org/2019,46158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung; Schadenersatz; prozessuale Überholung; Nichtabhilfebeschluss; Zwischenentscheidung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Grundrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18

    Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Eine solche tritt durch die vollständige Überprüfung einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch das Rechtsmittelgericht ein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Bezüglich des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts Neuruppin vom 17. Juli 2018 ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Nichtabhilfebeschluss als Zwischenentscheidung, mit der eine eigenständige Beschwer nicht verbunden ist, nicht selbständig angreifbar ist (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Grundsätzlich sind alle Gehörsverstöße im Wege der - insoweit zum Rechtsweg im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg gehörenden - Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Dies gilt auch bei Beschlüssen, mit denen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Denn nach der in der Verfassung angelegten Kompetenzverteilung obliegt es zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren, zu schützen und durchzusetzen (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 88/15

    Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist und bleibt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 7).

    Eine Anhörungsrüge ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 -, Juris, Rn. 12, m. w. N.) oder offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre und daher unzumutbar ist (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In der Regel - wie auch hier - kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörungsrüge zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts und im Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung führt (vgl. Beschluss vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Deshalb sind neben einer Gehörsverletzung auch alle anderen gerügten Grundrechtsverletzungen, die sich mit einem Gehörsverstoß in Zusammenhang bringen und vortragen lassen, zunächst vollständig mit der Anhörungs- oder Gehörsrüge vorzubringen, um vorrangig im fachgerichtlichen Verfahren Abhilfe zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 - und 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 6).

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist und bleibt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 7).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist und bleibt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 7).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/18

    Unvollständige Anhörungsrüge führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Deshalb sind neben einer Gehörsverletzung auch alle anderen gerügten Grundrechtsverletzungen, die sich mit einem Gehörsverstoß in Zusammenhang bringen und vortragen lassen, zunächst vollständig mit der Anhörungs- oder Gehörsrüge vorzubringen, um vorrangig im fachgerichtlichen Verfahren Abhilfe zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 - und 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12

    Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Eine Anhörungsrüge ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 -, Juris, Rn. 12, m. w. N.) oder offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre und daher unzumutbar ist (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Deshalb sind neben einer Gehörsverletzung auch alle anderen gerügten Grundrechtsverletzungen, die sich mit einem Gehörsverstoß in Zusammenhang bringen und vortragen lassen, zunächst vollständig mit der Anhörungs- oder Gehörsrüge vorzubringen, um vorrangig im fachgerichtlichen Verfahren Abhilfe zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 - und 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 6).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 36/12

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme der Rüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Eine Anhörungsrüge ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 -, Juris, Rn. 12, m. w. N.) oder offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre und daher unzumutbar ist (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Denn wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat, ist nicht ausgeschlossen, dass dies auch bezogen auf die gerügte Verletzung der materiellen Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe führt (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet, dass der Beschwerdeführer alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnäheren Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 97/18
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