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   VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17   

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https://dejure.org/2017,21916
VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17 (https://dejure.org/2017,21916)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - VfGBbg 6/17 (https://dejure.org/2017,21916)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 6/17 (https://dejure.org/2017,21916)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 71/02

    Wegen Fristversäumung unzulässige kommunale Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Eine nach Fristablauf eingehende weitere Begründung kann nur Berücksichtigung finden, soweit sie sich als Ergänzung oder Vertiefung zu einem Vortrag darstellt, der seinerseits den Anforderungen der § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg entspricht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2012 - VfGBbg 67/11, VfGBbg 8/11 EA -, www.verfasssungsgericht.brandenburg.de; Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 71/02 - LKV 2002, 467 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 8/11

    Vollmacht; Darlegung; Begründung; Substantiierung; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Eine nach Fristablauf eingehende weitere Begründung kann nur Berücksichtigung finden, soweit sie sich als Ergänzung oder Vertiefung zu einem Vortrag darstellt, der seinerseits den Anforderungen der § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg entspricht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2012 - VfGBbg 67/11, VfGBbg 8/11 EA -, www.verfasssungsgericht.brandenburg.de; Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 71/02 - LKV 2002, 467 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 67/11

    Vollmacht; Darlegung; Begründung; Substantiierung; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Eine nach Fristablauf eingehende weitere Begründung kann nur Berücksichtigung finden, soweit sie sich als Ergänzung oder Vertiefung zu einem Vortrag darstellt, der seinerseits den Anforderungen der § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg entspricht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2012 - VfGBbg 67/11, VfGBbg 8/11 EA -, www.verfasssungsgericht.brandenburg.de; Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 71/02 - LKV 2002, 467 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Ein Beschwerdeführer muss in Fällen, in denen die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 34/16 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, Rn. 2, Juris.).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15

    Legt ein Beschwerdeführer einen zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelf (hier:

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Ein Beschwerdeführer muss in Fällen, in denen die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 34/16 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, Rn. 2, Juris.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 14/16

    Begründung; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Ein Beschwerdeführer muss in Fällen, in denen die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 34/16 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, Rn. 2, Juris.).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 34/16

    Begründung; Nachweis der fristgemäß erhobenen Gehörsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17
    Ein Beschwerdeführer muss in Fällen, in denen die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 34/16 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, Rn. 2, Juris.).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    Nach Fristablauf erfolgende Begründungen oder beim Verfassungsgericht eingereichte Unterlagen können eine ursprünglich mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig machen (Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 6/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2018 - VfGBbg 50/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; unzureichende Begründung

    Wenn die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, muss ein Beschwerdeführer nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 6/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
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