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   VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16   

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VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16 (https://dejure.org/2017,21866)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - VfGBbg 61/16 (https://dejure.org/2017,21866)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 (https://dejure.org/2017,21866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires Verfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Irrtum über Inhalt eines staatsanwaltlichen Einstellungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 12/11

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 65/15

    Stützt ein Gericht seine Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Ist aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Magen, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14

    Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 89, 28, 35).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 89, 28, 35).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 23/14

    Recht auf elterliche Sorge; Anspruch auf rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15

    Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 86/15

    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 24/16

    Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; offensichtlich aussichtslos

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Das Recht auf ein faires Verfahren schützt die Prozessbeteiligten jedoch nicht davor, dass das zur Entscheidung berufene Gericht eine abweichende Rechtsauffassung vertritt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. März 2023 ‌- VfGBbg 24/21 -,‌ Rn. 28, vom 17. Januar 2020 ‌- VfGBbg 68/19 -,‌ Rn. 26, und vom 15. Juni 2017 ‌- VfGBbg 61/16 -,‌ https://www.verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18

    Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Die Beschwerdeführerin verkennt grundsätzlich, dass das Grundrecht auf faires Verfahren die Prozessbeteiligten nicht davor schützt, dass das zur Entscheidung berufene Gericht eine von ihrem Standpunkt abweichende Rechtsauffassung vertritt (Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 64/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; Gleichheit vor Gericht;

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11, www.verfassungsgericht. brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).

  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde -

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 4/16 -, vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis;

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Kostenentscheidung;

    Das Recht auf ein faires Verfahren schützt die Prozessbeteiligten jedoch nicht davor, dass das zur Entscheidung berufene Gericht eine abweichende Rechtsauffassung vertritt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2020 ‌- VfGBbg 68/19 -,‌ Rn. 26, vom 15. Juni 2017 ‌- VfGBbg 61/16 -,‌ und vom 26. August 2011 ‌- VfGBbg 12/11 -, ‌https://www.verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 47/17

    Rüge einer Verletzung des Gehörsanspruchs im Zivilprozess nicht hinreichend

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

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