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VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 14/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 21 S 2 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 21 Satz 2
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Hinweis; unzureichende Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 22/18
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 14/18
Der Beschwerdeführer hat den - ursprünglich als Verfassungsbeschwerde VfGBbg 22/18 eingetragenen - Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2018 (11 K 11303/17) mit seinem Schriftsatz vom 8. Mai 2018 (VfGBbg 22/18) antragserweiternd als Beschwerdegegenstand in das hiesige Verfahren eingeführt.Auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde ist der Beschwerdeführer mit Schreiben des Gerichts vom 17. April 2018 (VfGBbg 22/18) hingewiesen worden und hat diese durch sein Schreiben vom 8. Mai 2018 (VfGBbg 22/18) nicht ausgeräumt.
- VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 57/18
Verwerfung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde - fehlendes …
Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. März 2018 Verfassungsbeschwerde, über die mit Beschluss des Verfassungsgerichts vom 15. Juni 2018 (VfGBbg 14/18) entschieden worden ist.Über diesen Beschwerdegegenstand hat das Verfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 15. Juni 2018 (VfGBbg 14/18) entschieden.
- VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 22/18
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens; unzulässig; fehlendes …
Zur Begründung hieß es, dass der Beschwerdeführer nunmehr zum Ausdruck gebracht habe, dass er keine gesonderte Verfassungsbeschwerde erheben, sondern den Beschwerdegegenstand antragserweiternd in das parallel geführte Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 14/18 einführen wolle.Über den Gegenstand der Verfassungsbeschwerde hat das Verfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 15. Juni 2018 (VfGBbg 14/18) entschieden.