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   VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19   

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https://dejure.org/2019,40449
VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19 (https://dejure.org/2019,40449)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2019 - VfGBbg 74/19 (https://dejure.org/2019,40449)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2019 - VfGBbg 74/19 (https://dejure.org/2019,40449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 21 VerfGG BB, § 45 Abs 1 Hs 2 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 21; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1 Hs. 2
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben; Subsidiarität der Landesverfassungsbeschwerde; Recht auf den gesetzlichen Richter; Keine abweichende Reichweite des Schutzumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19
    Soweit der Beschwerdeführer mit dem Schriftsatz vom 10. Oktober 2019 geltend macht, aus den Beschlüssen vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 75/17 - und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 - ergebe sich, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter in der Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2) eine vom Grundgesetz (Art. 101 Abs. 1 Satz 2) abweichende Reichweite habe, trifft dies nicht zu.
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19
    Soweit der Beschwerdeführer mit dem Schriftsatz vom 10. Oktober 2019 geltend macht, aus den Beschlüssen vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 75/17 - und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 - ergebe sich, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter in der Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2) eine vom Grundgesetz (Art. 101 Abs. 1 Satz 2) abweichende Reichweite habe, trifft dies nicht zu.
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Die Beanstandung einer Entscheidung unter Beteiligung eines ausgeschlossenen oder wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnbaren Richters betrifft jedoch materiell den Gewährleistungsgehalt des gesetzlichen Richters aus Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV, der dem des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht (vgl. Beschlüsse vom 15. November 2019 ‌- VfGBbg 74/19 -‌, vom 21. September 2018 ‌- VfGBbg 90/17 -‌, und vom 14. Oktober 2016 ‌- VfGBbg 18/16 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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