Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50120
VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17 (https://dejure.org/2017,50120)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2017 - VfGBbg 7/17 (https://dejure.org/2017,50120)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 (https://dejure.org/2017,50120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine solche besteht nur, wenn in absehbarer Zeit mit einer Situation zu rechnen ist, die den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahme im Wesentlichen entspricht (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).

  • VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 23/08

    Rechtsschutzbedürfnis; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutzverfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine solche besteht nur, wenn in absehbarer Zeit mit einer Situation zu rechnen ist, die den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahme im Wesentlichen entspricht (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Bezüglich der Verletzung des Menschenwürde (Art. 7 Abs. 1 LV) und des Rechts auf Leben und Unversehrtheit (Art. 8 Abs. 1 LV) lässt die Beschwerdebegründung einen Verfassungsverstoß schon deshalb nicht erkennen, weil sie im Wesentlichen nur rechtliche Wertungen auflistet, jedoch keinen konkreten Tatsachenvortrag insbesondere zur Lebenssituation in Bulgarien enthält; es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, einen zu überprüfenden verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt durch eigene Nachforschungen erst zu ermitteln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2012 - VfGBbg 27/12 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11

    Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99

    Durch Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    In Bezug auf die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs leistet die Verfassungsbeschwerde die notwendige Auseinandersetzung mit den angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen nicht (vgl. hierzu zuletzt Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 3/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
    Namentlich sind die Anforderungen, die Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV den Gerichten für die Gewährung rechtlichen Gehörs stellt, in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2012 - VfGBbg 27/12

    Menschenwürde; überlange Verfahrensdauer; Darlegung; Rechtswegerschöpfung; Frist

  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde -

    In Bezug auf die Auslegung von § 3 Nr. 2 BbgSchlG schützt das Grundrecht auf rechtliches Gehör insbesondere nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https.//verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2018 - VfGBbg 67/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; rechtskräftige Verurteilung zu einer

    Ein Beschwerdeführer muss bei einer obsiegenden Entscheidung einen Rechtsvorteil erlangen können (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 185/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Mit ihr trägt die Beschwerdeführerin weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt die Beschwerdeführerin nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch dient die Anhörungsrüge dazu, dass Gericht zu einer wiederholenden Darstellung seiner Entscheidungsgründe zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 46/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 172/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Dieses schützt die Beschwerdeführerin nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 175/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Mit ihr trägt der Beschwerdeführer weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt den Beschwerdeführer nicht davor, dass das Gericht seine Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch ist ersichtlich, dass die Kenntnisnahme der in der Erinnerung vorgetragenen materiellen Begründung für die Entscheidung des Sozialgerichts von entscheidender Bedeutung gewesen ist, nachdem das Gericht die Erinnerung bereits für unzulässig gehalten hat.
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 177/17

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hält Zwei-Monats-Frist zur Einlegung der

    Mit ihr trägt der Beschwerdeführer weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt den Beschwerdeführer nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch ist ersichtlich, dass die Kenntnisnahme der in der Erinnerung vorgetragenen materiellen Begründung für die Entscheidung des Sozialgerichts von entscheidender Bedeutung gewesen ist, nachdem das Gericht die Erinnerung bereits für unzulässig gehalten hat.
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 191/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Mit ihr trägt der Beschwerdeführer weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt den Beschwerdeführer nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch dient die Anhörungsrüge dazu, dass Gericht zu einer wiederholenden Darstellung seiner Entscheidungsgründe zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 46/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 47/18

    Verwerfung einer mangels Rechtsschutzinteresses unzulässigen

    Es muss daher festgestellt werden können, dass ein Beschwerdeführer bei einer obsiegenden Entscheidung einen Rechtsvorteil erlangt (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 178/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 113/17

    Kein Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen prozessuale

  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses bei

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht