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   VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17 EA   

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https://dejure.org/2018,4149
VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17 EA (https://dejure.org/2018,4149)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2018 - VfGBbg 9/17 EA (https://dejure.org/2018,4149)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 9/17 EA (https://dejure.org/2018,4149)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; LV, Art. 108; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren; rechtliches Gehör; faires Verfahren; zügiges Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Da ein Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren rügt, unter Subsidiaritätsgesichtspunkten grundsätzlich vor Anrufung des Verfassungsgerichts um Rechtsschutz nach §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nachgesucht haben muss (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 9. September 2016 - VfGBbg 25/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), bedarf es substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers, wann und in welcher Form er von der Rechtsschutzmöglichkeit nach § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 GVG Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 64/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; Gleichheit vor Gericht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Darüber hinaus verwehrt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs den Gerichten nicht, den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, etwa wegen sachlicher Unerheblichkeit, außer Betracht zu lassen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 64/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 17/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Es bedarf einer einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Rechtslage (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 3/17 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 17/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Da ein Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren rügt, unter Subsidiaritätsgesichtspunkten grundsätzlich vor Anrufung des Verfassungsgerichts um Rechtsschutz nach §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nachgesucht haben muss (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 9. September 2016 - VfGBbg 25/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), bedarf es substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers, wann und in welcher Form er von der Rechtsschutzmöglichkeit nach § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 GVG Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13

    Willkürverbot; Beschwerdebefugnis; Nebenkläger

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

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