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   VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18   

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https://dejure.org/2018,7516
VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18 (https://dejure.org/2018,7516)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2018 - VfGBbg 5/18 (https://dejure.org/2018,7516)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2018 - VfGBbg 5/18 (https://dejure.org/2018,7516)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 134/17

    Rüge des Rechts auf zügiges Verfahren (Art 52 Abs 4 LV ) wg Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde (§ 20 Abs 1 S 2, § 46 VerfGGBbg ) gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde (§ 20 Abs 1 S 2, § 46 VerfGGBbg ) gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 24/16

    Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; offensichtlich aussichtslos

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Die vom Amtsgericht als Beschwerde ausgelegte Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 9. November 2017 war nicht offensichtlich unzulässig oder aussichtslos (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 17. Februar 2012 - VfGBbg 65/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 29/14

    Anhörungsrüge; Verfassungsbeschwerdefrist; Willkür

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Die vom Amtsgericht als Beschwerde ausgelegte Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 9. November 2017 war nicht offensichtlich unzulässig oder aussichtslos (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 17. Februar 2012 - VfGBbg 65/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2012 - VfGBbg 65/11

    Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18
    Die vom Amtsgericht als Beschwerde ausgelegte Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 9. November 2017 war nicht offensichtlich unzulässig oder aussichtslos (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 17. Februar 2012 - VfGBbg 65/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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