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   VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18   

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https://dejure.org/2019,27669
VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18 (https://dejure.org/2019,27669)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2019 - VfGBbg 56/18 (https://dejure.org/2019,27669)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2019 - VfGBbg 56/18 (https://dejure.org/2019,27669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGGBbg, § 320 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; ZPO, § 320; ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; rechtliches Gehör; Justizgewährungsanspruch; Zugang zu zwei Instanzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitiges, möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. ausführlich Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden Rechtsauffassung gelangt (vgl. ausführlich Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen keine Stütze mehr im Prozessrecht findet ( vgl. Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - m. w. N., https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, Juris, Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    a) Der Justizgewährungsanspruch gewährleistet das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter, (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 - Juris, Rn. 21, m. w. N.).

    Eröffnet das Prozessrecht eine zweite Instanz, so muss auch in diesem Rahmen eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 - Juris, Rn. 22, m. w. N.).

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen keine Stütze mehr im Prozessrecht findet ( vgl. Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - m. w. N., https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, Juris, Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Insbesondere verwehrt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, zum Beispiel wegen sachlicher Unerheblichkeit, ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Die Einrichtung einer Rechtsmittelinstanz ist durch den Justizgewährungsanspruch nicht garantiert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 -, Juris, Rn. 21, und vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 -, Juris, Rn. 47).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Die Einrichtung einer Rechtsmittelinstanz ist durch den Justizgewährungsanspruch nicht garantiert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 -, Juris, Rn. 21, und vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 -, Juris, Rn. 47).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht musste von den Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Landgerichts nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO abweichen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 -, NJW-RR 2007, 1434, Rn. 11).
  • LG Aachen, 05.10.2017 - 12 O 101/16

    Vertrauensverlust durch Abgasskandal: VW-Käufer bekommt Teil des Kaufpreises

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Die Beschwerdeführer erhoben am 2. März 2016 Klage (12 O 101/16) vor dem Landgericht Potsdam mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, 17.788,52 Euro Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel zuzüglich Zinsen sowie die Kosten für die Prozessbevollmächtigte nebst Zinsen zu zahlen.
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 38/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beruhenszusammenhang;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene gerichtliche Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die gerichtliche Entscheidung kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 22. März 2019 - VfGBbg 38/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 144/17

    Anspruch auf Erstattung der Selbstvornahmekosten bei nicht abgenommenem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 56/18
    Die von den Beschwerdeführern erhobene Anhörungsrüge gemäß § 321 a ZPO wies das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 7. August 2018 (4 U 144/17), zugestellt am 13. August 2018, zurück.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 42/18

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Kleingarten; Eigentümer; Zwischenpächter;

    Insbesondere verwehrt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, zum Beispiel wegen sachlicher Unerheblichkeit, ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (vgl. Beschluss vom 16. August 2019 - VfGBbg 56/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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