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   VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11   

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VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11 (https://dejure.org/2012,41727)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2012 - VfGBbg 59/11 (https://dejure.org/2012,41727)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 (https://dejure.org/2012,41727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 41 Abs 1 Verf BB, Art 39 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 49 Abs 4 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 41 Abs. 1; LV, Art. 39; LV, Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 49 Abs. 4
    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard; Beitritt zum Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 22/08

    Anschluss- und Benutzungszwang; Schilfbeetkläranlage; Berfreiung; Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Insbesondere stellt der Anschluss- und Benutzungszwang eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 41 Abs. 1 Satz 2 LV dar, die als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 41 Abs. 2 LV vom Einzelnen hinzunehmen ist (zur Abwasserentsorgung vgl. bereits Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 22/08 - ferner Beschlüsse vom 20. April 2006 - VfGBbg 6/06 - und - VfGBbg 74/05 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Besonderen Ausnahmefällen, in denen die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwanges zu unbilligen Härten führen würde, kann durch die in der Satzung des Äußerungsberechtigten zu 1) vorgesehene Möglichkeit der Befreiung hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 22/08 -, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts wird durch eine solche Befreiungsmöglichkeit den in Art. 39 Abs. 4 und 5 LV verankerten Staatszielbestimmungen (Ressourcenschonung und Vorsorgeprinzip) Rechnung getragen (vgl. Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 22/08 -, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Dass durch den Anschluss- und Benutzungszwang mit größtmöglicher Sicherheit eine nicht sachgemäße Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet verhindert und damit Gefahren für das Allgemeinwohl (insbesondere durch eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers) vorgebeugt werden kann (in diesem Sinne etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1997 - 8 B 250.97 -, juris; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, LKV 2004, 277), ist ohne weiteres nachvollziehbar und wird durch das im Wesentlichen auf sein eigenes Grundstück beschränkte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in Zweifel gezogen.

    Wenn die Fachgerichte weiterhin unter Hinweis auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Ausnahmecharakter des § 12 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf bzw. der Vorgängerregelung in § 15 Abs. 2 Satz 1 GO (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, a. a. O.) annehmen, dass bei der zur Feststellung des Befreiungstatbestandes erforderlichen Abwägung allerdings nur solche privaten Anlagen zu berücksichtigen sind, die spätestens bei betriebsbereiter Fertigstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage bereits betrieben werden, dann bewegt sich dies im Rahmen anerkannter Auslegungsmethoden und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen; nichts anderes gilt für die Schlussfolgerung der Gerichte, dass es auf den möglichen höheren Umweltstandard der vom Beschwerdeführer in Aussicht genommenen Kläranlage unter diesen Umständen nicht ankommt.

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10

    Willkür; Recht auf Eigentum; rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Deshalb muss sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ergeben, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157 und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Deshalb muss sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ergeben, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157 und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Eine Entscheidung ist nur dann willkürlich im Sinne der Art. 12 Abs. 1 und 52 Abs. 3 Alt. 1 LV, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. LVerfGE 9, 95, 100).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Es überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Wenn sich wie hier die satzungsrechtliche Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält, die ihrerseits keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, so ist auch die durch Art. 10 LV gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht verletzt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 80, 137, 153).
  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 14/12

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 14/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Bei einer zu geringen Zahl von Nutzern bestünde die Gefahr einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Kommunen und der freiwillig Teilnehmenden, zumal die Gemeinden ihre zentralen Entwässerungsanlagen im Hinblick auf einen etwaigen Defekt oder die mögliche Stilllegung einer privaten Kläranlage grundsätzlich so dimensionieren müssen, dass sämtliche Grundstücke im Einzugsgebiet ohne zusätzliche Erweiterungsmaßnahmen angeschlossen werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 -, NVwZ 1998, 543).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97

    Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

  • VerfG Brandenburg, 20.04.2006 - VfGBbg 74/05

    Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Eigentum;

  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07

    Subsidiarität; Gleichheitsgrundsatz

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Die in Art. 2 Abs. 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 63/13

    Steganlage; Rückbauverfügung; Eigentumsgrundrecht; Rechtliches Gehör;

    Dazu müsste er hinreichend substantiiert darlegen, dass die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auf einer prinzipiell unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Reichweite des Grundrechtes auf Eigentum beruhen (vgl. etwa Beschluss vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 68, 361, 372).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Die in Art. 2 Abs. 1 LV, Art. 3 LV und Art. 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, und vom 19. September 2014 ‌- VfGBbg 19/14 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis;

    Die in Art. 2 Abs. 1, 3 und 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (vgl. etwa Beschluss vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 75/15

    Ändert ein Bauherr die Identität eines bestandsgeschützten Bauwerks, kann er sich

    Die Beschwerdeführerin muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die angegriffenen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen auf einer prinzipiell unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Reichweite des Grundrechtes auf Eigentum beruhen (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 - vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 68, 361, 372).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 76/15

    Ändert ein Bauherr die Identität eines bestandsgeschützten Bauwerks, kann er sich

    Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die angegriffenen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen auf einer prinzipiell unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Reichweite des Grundrechtes auf Eigentum beruhen (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 - vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 68, 361, 372).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Zur weiteren Begründung kann auf die Beschlüsse vom 16. November 2012 in den Verfahren VfGBbg 59/11 und VfGBbg 61/11 (veröffentlicht unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden, denen die verfahrensgegenständliche Satzung desselben Verbandes zugrunde lag.
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Zur weiteren Begründung kann auf die Beschlüsse vom 16. November 2012 in den Verfahren VfGBbg 59/11 und VfGBbg 61/11 (veröffentlicht unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden, denen die verfahrensgegenständliche Satzung desselben Verbandes zugrunde lag.
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Zur weiteren Begründung kann auf die Beschlüsse vom 16. November 2012 in den Verfahren VfGBbg 59/11 und VfGBbg 61/11 (veröffentlicht unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden, denen die verfahrensgegenständliche Satzung desselben Verbandes zugrunde lag.
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13

    Willkürverbot; Beschwerdebefugnis; Nebenkläger

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

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