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   VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99   

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VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99 (https://dejure.org/2000,4755)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - VfGBbg 39/99 (https://dejure.org/2000,4755)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 (https://dejure.org/2000,4755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; LV, Art. 9; StPO, § 33a; StPO, § 35 Abs. 1; StGB, § 56f Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Strafvollstreckungsrecht; Strafprozeßrecht; Willkür; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Tenor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz)

    Art. 9, 52 Abs. 3 u. 4 Satz 1 LVBbg; § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg; §§ 33a, 35 Abs. 1, 268a Abs. 1 u. 3 StPO; § 56f Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StGB
    Bewährungsbeschluss/unterbliebene schriftliche Bekanntgabe/Willkürverbot/Anspruch auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 172
  • NJ 2000, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Raum für ein Eingreifen auf Landesebene verbleibt deshalb nur insoweit, als dies zur Erreichung des Zweckes der Landesverfassungsbeschwerde unerlässlich ist (BVerfGE 96, 345, 370).

    a) Durch die gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzung des § 45 Abs. 2 Satz 1 VfGGBbg, derzufolge die Verfassungsbeschwerde regelmäßig erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden kann, sowie aufgrund des in der Rechtsprechung des Gerichts anerkannten ungeschriebenen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach der Beschwerdeführer gehalten ist, alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern, ist sichergestellt, dass die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung durch ein Landesverfassungsgericht regelmäßig erst dann "unerlässlich" ist, wenn feststeht, dass durch fachgerichtlichen Rechtsschutz eine Beseitigung der behaupteten Grundrechtsverletzung nicht mehr zu erreichen ist und auch nicht hätte erreicht werden können (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.0., unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345,372).

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen im Sinne der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat (Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -), sind hier gegeben:.

    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 145).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Das Bundesverfassungsrecht hat den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (vgl. BVerfGE 93, 99, 113, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Das in Art. 52 Abs. 3 LV verankerte Willkürverbot entspricht dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Verbot willkürlicher gerichtlicher Entscheidungen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 74, 102, 127 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Es ist unverzichtbar, dass gerade Entscheidungen., die die persönliche Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine genügende tatsächliche Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297, 308; BVerfGE 86, 288, 326; jeweils zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Es ist unverzichtbar, dass gerade Entscheidungen., die die persönliche Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine genügende tatsächliche Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297, 308; BVerfGE 86, 288, 326; jeweils zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
    Dass der Beschwerdeführer eine Verletzung des Willkürverbotes nicht ausdrücklich gerügt hat, hindert das Gericht nicht, im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung von Amts wegen hierauf zu erstrecken (vgl. BVerfGE 71, 202, 204).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

  • VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99

    Sozialrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; Bundesgericht; Zuständigkeit des

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 45, 52 f; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 133, 146; BVerfGK 1, 259, 263).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Eine im Verfahren nach § 33 a StPO ergangene sachliche Entscheidung ist dagegen nicht anfechtbar, weil dies auf ein zusätzliches, nach dem Gesetz ausgeschlossenes Rechtsmittel hinausliefe (VerfGH vom 5.7.1996; VerfG Brandenburg vom 17.2.2000 = NStZ-RR 2000, 172; VerfGH Berlin vom 18.7.2006 Az. 43/03; VerfGH Sachsen vom 19.7.2008 Vf. 43-IV-07; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, RdNr. 10 zu § 33 a m. w. N.).
  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

    - So selbst noch BVerfG (K), Beschluss vom 10.08.1999 - 2 BvR 184/99 -, NStZ 2000, 44 [44] (dort allerdings zu § 311a StPO); VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2000 - 39/99 -, LVerfGE 11, 124 = juris, Rn. 9; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2002 - 3 Ws 692/02 -, juris, Rn. 1 ; Kammergericht, Beschluss vom 02.02.1966 - 1 Ws 6/66 -, NJW 1966, 991 [992]; anders nur OLG Celle, Beschluss vom 01.02.1968 - 4 Ws 28/68 -, NJW 1968, 1391 [1391 f.] -.
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Denn nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist der im Überprüfungsverfahren des § 33a StPO ergangene Beschluss nicht mehr eigenständig anfechtbar, selbst wenn vorgetragen wird, dass durch diesen eine neuerliche Gehörsverletzung erfolgt ist (BbGVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 39/99, NStZ-RR 2000, 172; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. August 2011, 3 Ws 530/11, NStZ-RR 2012, 315 unter Aufgabe seiner vorherigen abweichenden Rechtsprechung; Weßlau in: SK-StPO,.
  • OLG Nürnberg, 21.11.2012 - 2 Ws 481/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für einen wiederholten Antrag

    a) Dies steht im Einklang mit der mittlerweile wohl einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die auf eine gegen einen nicht mehr anfechtbaren Beschluss erhobene Gehörsrüge gemäß § 33a StPO ergangene Entscheidung jedenfalls dann nicht mehr angefochten kann, wenn die Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs sachlich überprüft wurde (vgl. VerfG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 172, Rdn. 9 nach juris; OLG Celle, NJW 2012, 2899, Rdn. 5 nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2012, 315, Rdn. 9; nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 33a Rdn. 10; KMR-StPO/Ziegler, § 33a Rdn. 23; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 33a Rdn. 26; KK-StPO/Maul, 6. Aufl., § 33a Rdn. 11; HK-StPO/Gercke, 4. Aufl., § 33a Rdn. 14 m.w.N.; SK-StPO/Weßlau, Stand Januar 2004, § 33a Rdn. 26).

    Umstritten ist zwar, ob dies auch dann gilt, wenn der Betroffene geltend macht, das Gericht habe die von ihm vorgebrachten Umstände inhaltlich nicht genügend "verarbeitet" (bejahend etwa VerfG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 172, Rdn. 9 nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 33a Rdn. 10; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a.a.O., § 33a Rdn. 26; KMR/Ziegler, a.a.O., § 33a Rdn. 23; verneinend etwa Hanack JR 1974, 114 f.; HK-StPO/Gercke, a.a.O., § 33a Rdn. 14; SK-StPO/Weßlau, § 33a Rdn. 26).

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Ws 469/13

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gehörsrüge

    Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 33a StPO ist allenfalls dann statthaft, wenn die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs oder die Änderung der Entscheidung aus formellen Gründen abgelehnt worden ist (BayVerfGH, Beschl. v. 12.05.2010 - Vf. 117-VI-09 - juris; BrdbgVerfGH NStZ-RR 2000, 172; KG Berlin StraFo 2007, 241; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 79; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 238).

    Indes würde dies in Konstellationen wie der vorliegenden (Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hinsichtlich einer auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidung) dazu führen, dass der Sache nach eine gesetzlich nur in (hier nicht einschlägigen) Ausnahmefällen (§ 310 StPO) vorgesehene weitere Beschwerde generell über den "Umweg" über § 33a StPO geschaffen würde, wenn man die Beschwerde auch in Fällen, in denen das Beschwerdegericht den Antrag nach § 33a StPO nicht lediglich aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, zuließe (BrdbgVerfGH NStZ-RR 2000, 172; OLG Frankfurt a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 16/12

    Recht auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung des Parteivorbringens in seinem

    Die Überprüfungsentscheidung selbst, wie sie das Amtsgericht unter dem 14. Dezember 2011 getroffen hat, ist nicht anfechtbar, weil dies auf ein nach dem Gesetz gerade nicht eröffnetes weiteres Rechtsmittel hinausliefe (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, NStZ-RR 2000, 172, 173).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, vgl. auch Beschluss vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 12/16 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

    Soweit das Finanzgericht, sei es auch ohne hinreichende "Verarbeitung" der hier zugrundliegenden Situation, nicht abgeholfen hat, ist dies - und wäre dies auch in dem Verfahren nach § 133 a FGO - nicht seinerseits nochmals anfechtbar (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 45, 48 f.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 43-IV-07

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung

    (BbgVerfGH NStZ-RR 2000, 172 [173]; Thüringer OLG VRS 112, 353 [353 f.]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 79 [79 f.]; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 48. Auflage, § 33a StPO Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 20/00

    Keine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Verf BB Art 53 Abs 1 durch

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 46/02

    Zurückweisung eines mit urlaubsbedingter Abwesenheit begründeten

  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01

    Beschwerdebefugnis; Grundrechtsberechtigung; Gleichheitsgrundsatz; Willkür

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06

    Wegen Versäumung der Zweimonatsfrist (§ 47 Abs 1 VGHG BB) unzulässige

  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 3 Ws 452/05

    Nachträgliche Anhörung im Strafverfahren: Rechtsmittel gegen im Nachverfahren

  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09

    Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung;

  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • LG Münster, 18.06.2018 - 12 Qs 12/18
  • OLG Jena, 21.12.2006 - 1 Ws 421/06

    Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 8/02

    Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 23.05.2000 - VfGBbg 13/00

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Rechtswegerschöpfung;

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