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   VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16   

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VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16 (https://dejure.org/2017,4621)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2017 - VfGBbg 52/16 (https://dejure.org/2017,4621)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 52/16 (https://dejure.org/2017,4621)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 - VfGBbg 86/15 - und vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 65/15

    Stützt ein Gericht seine Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
    Ist aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 86/15

    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 - VfGBbg 86/15 - und vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung führt auch unter Beachtung dieser Prinzipien nicht dazu, dass diese einen nicht statthaften Rechtsbehelf zulässig machen kann (vgl. Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, Vorb § 511 Rn. 92; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Vorb § 124 Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 -, NJW 1986, 862).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2016 - 11 VA 1/16

    Hinterlegung: Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht verwarf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluss vom 29. Juli 2016 (11 VA 1/16) als unzulässig.
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 48/17

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Willkür; Rechtsanwaltsvergütung; fiktive

    Ist das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer ohne Erfolg angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 - und vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 52/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 59/16

    Willkürverbot; familiengerichtliches Verfahren; Darlegungslast im einstweiligen

    Ist das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des - vorgeblichen - Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 52/16 - vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 - Magen, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 18 m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 45/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

    Der Beschwerdeführer nahm das Land Brandenburg im Wege des Mahnverfahrens auf Zahlung eines Betrages von 235, 06 Euro zuzüglich Nebenforderungen in Anspruch, den er zuvor beim Amtsgericht Bad Freienwalde hinterlegt hatte (s. hierzu auch Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 52/16 -).
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