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   VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 33/22   

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VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 33/22 (https://dejure.org/2023,5390)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2023 - VfGBbg 33/22 (https://dejure.org/2023,5390)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - VfGBbg 33/22 (https://dejure.org/2023,5390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 1 Ws 85/22

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 33/22
    wegen Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 23. März 2022 ‌- 82 Cs 4132 Js 736/22 -‌; Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 19. April 2022 ‌- 82 Cs 4132 Js 736/22 -‌; Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 5. Mai 2022 ‌- 82 Cs 4132 Js 736/22 -‌; Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 30. Mai 2022 ‌- 25 Qs 31/22 -‌; Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. August 2022 ‌- 1 Ws 85/22.

    Mit seiner sodann am 16. Oktober 2022 per Telefax eingereichten Verfassungsbeschwerde vom 7. Oktober 2022 wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 23. März 2022 (82 Cs 4132 Js 736/22), die zu diesem Aktenzeichen ergangenen Beschlüsse des Amtsgerichts Potsdam vom 19. April 2022 und vom 5. Mai 2022, den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 30. Mai 2022 (25 Qs 31/22) sowie den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. August 2022 (1 Ws 85/22).

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 30/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 33/22
    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., Beschluss vom 19. November 2021 ‌- VfGBbg 30/21 -‌, Rn. 14, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 33/22
    Demnach muss der Beschwerdeführer ausgehend vom Entscheidungsinhalt aufzeigen, worin der Grundrechtsverstoß aus seiner Sicht im Einzelnen liegt (vgl. Beschluss vom 18. Februar 2022 ‌- VfGBbg 48/20 -‌, Rn. 20, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 34/23

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Substantiierung;

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., Beschluss vom 17. Februar 2023 ‌- VfGBbg 33/22 -‌, Rn. 11, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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