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   VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23   

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VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23 (https://dejure.org/2023,6281)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2023 - VfGBbg 8/23 (https://dejure.org/2023,6281)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2023 - VfGBbg 8/23 (https://dejure.org/2023,6281)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 48 Satz 1; ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1
    Prozesskostenhilfeverfahren; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Volljurist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 67/20

    Prozesskostenhilfeverfahren; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Volljurist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur dann zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Rn. 1, juris).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 ‌- VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 17. Januar 2023 - 1 BvR 1757/22 -, juris).

  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23
    wegen Prozesskostenhilfeantrag zur Ermöglichung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7. Februar 2023 - 4 W 16/22.

    Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur "Ermöglichung einer Verfassungsbeschwerde" gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7. Februar 2023 (4 W 16/22), mit dem sein Antrag vom 17. Dezember 2022 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur "Ermöglichung einer Anhörungsrüge" gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13. Dezember 2022 (4 W 16/22), mit welchem sein Ablehnungsgesuch vom 30. August 2022 gegen die Richterin am Oberlandesgericht X. für unbegründet erklärt wurde, abgelehnt worden war.

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 4/20

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur dann zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Rn. 1, juris).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 ‌- VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 17. Januar 2023 - 1 BvR 1757/22 -, juris).

  • BVerfG, 17.01.2023 - 1 BvR 1757/22

    Abgelehnter Antrag eines Volljuristen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 ‌- VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 17. Januar 2023 - 1 BvR 1757/22 -, juris).
  • BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erforderlichkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur dann zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Rn. 1, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2023 - VfGBbg 37/23

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in dem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nach § 48 Satz 1 VerfGGBbg i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO setzt unter anderem voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2023 ‌- VfGBbg 8/23 (PKH) -,‌ Rn. 3, und vom 18. Juni 2021 ‌- VfGBbg 38/21 -,‌ Rn. 20, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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