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   VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19   

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VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19 (https://dejure.org/2020,9623)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2020 - VfGBbg 87/19 (https://dejure.org/2020,9623)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 (https://dejure.org/2020,9623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 Abs 1 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 2 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 8 Abs. 1; LV, Art. 27 Abs. 2; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Ausnahmefall; allgemeine Bedeutung; schwerer Nachteil; WLAN; elektromagnetische Felder; Schule; Abschaltung; Gesundheitsgefahren; Elternrecht; Prozessstandschaft; mittelbare Belastungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1003
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 13/19

    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Untersagung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Ihr in gleicher Sache gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mit Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. Januar 2020 (VfGBbg 13/19 EA) im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Rechte ihres Kindes, dessen Namen sie nicht habe nennen wollen, nicht selbst antragsbefugt gewesen sei.

    Ein minderjähriges Kind kann bei einer Verfassungsbeschwerde auch nicht durch seine Eltern oder einen Elternteil im Wege der Prozessstandschaft vertreten werden (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2020 - VfGBbg 13/19 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Mit der Verwerfung der Verfassungsbeschwerde erledigen sich zugleich der namens des nicht konkret bezeichneten Kindes erhobene Widerspruch gegen den Beschluss vom 17. Januar 2020 (VfGBbg 13/19 EA), der gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 VerfGGBbg unstatthaft war, und die gegen den genannten Beschluss erhobene Anhörungsrüge (§ 13 Abs. 1 VerfGGBbg i. V. m. § 152a VwGO).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das in

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Die "allgemeine Bedeutung" ist nur ein Aspekt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Allein der Umstand, dass bisher noch nicht in einem fachgerichtlichen Verfahren die notwendigen umfangreichen tatsächlichen Feststellungen getroffen worden sind, macht es hier erforderlich, die Beschwerdeführerin auch bei einer unterstellten allgemeinen Bedeutung der Sache auf den Verwaltungsrechtsweg zu verweisen (vgl. auch Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Das - hier zuständige - Verwaltungsgericht ist gehalten, unter Berücksichtigung aller verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben geeignete Maßnahmen einschließlich möglicher Eilentscheidungen zu ergreifen, die zu einem möglichst raschen und sachgerechten Abschluss eines Verfahrens führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Juris, Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18

    Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98

    Vermessungsrecht; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Angesichts der Ausgestaltung des § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg als Kann-Vorschrift führte auch die allgemeine Bedeutung der Sache nicht zwangsläufig zu einer Vorab-Entscheidung des Verfassungsgerichts (siehe hierzu Beschluss vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 50/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Eine Verfassungsbeschwerde setzt hinsichtlich der Beschwerdebefugnis gemäß §§ 45, 46 VerfGGBbg die Möglichkeit voraus, durch eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Brandenburg selbst, unmittelbar und gegenwärtig in einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt bzw. verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. November 2019 - VfGBbg 17/19 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 31/10

    Wegen fehlender Rechtswegbeschreitung und -erschöpfung unzulässige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    In dieser Hinsicht ist § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg noch strenger als die Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die eine solche Einschränkung nicht enthält (Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    In dieser Hinsicht ist § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg noch strenger als die Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die eine solche Einschränkung nicht enthält (Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    In dieser Hinsicht ist § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg noch strenger als die Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die eine solche Einschränkung nicht enthält (Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
    Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass der Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten unterhalb der Ebene des Verfassungsgerichts zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Eine weitere fachgerichtliche Klärung, deren Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung durch das Verfassungsgericht entgegenstehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 5. Mai 2020 ​- VfGBbg 5/20 EA -,​ Rn. 10, und vom 17. April 2020 ​- VfGBbg 87/19 -, . 22 f, https://verfassungsgericht..de; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 ​- VerfGH 32/20.VB-1 -Rn. 7, juris), ist nicht erforderlich.
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21

    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Organstreit;

    Dies umfasst auch die Möglichkeit des Eilrechtsschutzes vor den zuständigen Fachgerichten (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Antragstellerin, die als Anordnungsanspruch geltend macht, ihr stünden als im Land Brandenburg aktiver politischer Partei aus Art. 20 Abs. 3 Satz 2 LV beziehungsweise inkorporiertem Art. 21 GG das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und damit Folgenbeseitigungs-, Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegenüber Eingriffen des Antragsgegners zu, kann effektiven Rechtsschutz inklusive Eilrechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte erlangen (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

    Die gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO zuständigen Verwaltungsgerichte sind gehalten, unter Berücksichtigung aller verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben Rechtschutz, d. h. auch gegebenenfalls beantragten Eilrechtschutz mit vorläufigen Regelungen nach Maßgabe der §§ 80, 80a, 123 VwGO zu gewähren (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 50/20

    Corona; Impfpflicht; keine Prozessstandschaft; Schriftform; Unterschrift;

    Auch ist die anonyme Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ohne die namentliche Nennung der Beschwerdeführer nicht möglich, § 13 Abs. 1 VerfGGBbg i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO; vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, Rn. 16, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20

    Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer

    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 71/20

    Corona; Mindestabstand; Schule; Präsenzpflicht; Fernunterricht; Gesundheit;

    Diese Entscheidung steht jedoch im Ermessen des Gerichts (Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, Rn. 21, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 10/20

    Corona; Impfpflicht; keine Prozessstandschaft; Schriftform; Unterschrift;

    Auch ist die anonyme Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ohne die namentliche Nennung der Beschwerdeführer nicht möglich, § 13 Abs. 1 VerfGGBbg i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO; vgl. Beschluss vom 17. April 2020 ‌- VfGBbg 87/19 -, Rn. 16, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 15/20

    Corona; Mindestabstand; Schule; Präsenzpflicht; Fernunterricht; Gesundheit;

    Diese Entscheidung steht jedoch im Ermessen des Gerichts (Beschluss vom 17. April 2020 ‌- VfGBbg 87/19 -, Rn. 21, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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