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   VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18   

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https://dejure.org/2019,2140
VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18 (https://dejure.org/2019,2140)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2019 - VfGBbg 43/18 (https://dejure.org/2019,2140)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - VfGBbg 43/18 (https://dejure.org/2019,2140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 60 SGG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; SGG, § 60
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter nicht dargelegt; Entscheidung durch Vertreter; herablassende Wortwahl im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 22.01.2016 - VerfGH 152/15

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, wenn dieses sich im Wesentlichen in

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18
    Ein Ablehnungsgesuch, das sich in unqualifizierten Angriffen gegen den Richter erschöpft, kann als rechtsmissbräuchlich verworfen werden (vgl. hierzu VerfGH Bln, Beschluss vom 22. Januar 2016 - VerfGH 152/15 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18
    Dies kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. hierzu ausführlich Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 182/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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