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   VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 4/22   

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VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 4/22 (https://dejure.org/2022,5342)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2022 - VfGBbg 4/22 (https://dejure.org/2022,5342)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - VfGBbg 4/22 (https://dejure.org/2022,5342)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 25.10.2021 - VfGBbg 63/21

    Ausschluss vom Richteramt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 4/22
    Die Tätigkeit muss zudem Anlass zu einer Stellungnahme zu den im Verfassungsbeschwerdeverfahren anhängigen Sach- und Rechtsfragen gegeben haben (zuletzt Beschluss vom 25. Oktober 2021 ‌- VfGBbg 63/21 -‌, Rn. 2 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Sozialgericht; rechtliches Gehör; gesetzlicher

    Der als "Ergänzung Verfassungsbeschwerde, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" bezeichnete, auf den 22. Mai 2022 datierte 68-seitige Schriftsatz zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ist mehrmals eingegangen.

    Ferner habe das Verfassungsgericht eine Abschrift des Schriftsatzes zu der Verfahrensakte VfGBbg 4/22 genommen.

    Das Verfassungsgericht hat in dem zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ergangenen Beschluss vom heutigen Tage unter anderem zu den im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträgen und insbesondere zu seinem aus früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren gehaltenen Vorbringen entschieden und ausgeführt.

    Über die dem Schriftsatz vom 22. Mai 2022 zu entnehmenden, offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuche hat das Verfassungsgericht bereits mit Beschluss vom heutigen Tag zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 entschieden, so dass es einer erneuten Entscheidung über die identischen Rügen in diesem Verfahren nicht bedarf.

    Nachdem sich das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 4/22 bereits zur Zulässigkeit der im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträge zu Ziffer 3) bis 9) verhalten hat, bedarf es dazu keiner weiteren Ausführungen; auf den ergangenen Beschluss wird Bezug genommen.

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/22

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Sozialgericht; rechtliches Gehör; gesetzlicher

    Der als "Ergänzung Verfassungsbeschwerde, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" bezeichnete, auf den 22. Mai 2022 datierte 68-seitige Schriftsatz zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ist mehrmals eingegangen.

    Ferner habe das Verfassungsgericht eine Abschrift des Schriftsatzes zu der Verfahrensakte VfGBbg 4/22 genommen.

    Das Verfassungsgericht hat in dem zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ergangenen Beschluss vom heutigen Tage unter anderem zu den im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträgen und insbesondere zu seinem aus früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren gehaltenen Vorbringen entschieden und ausgeführt.

    Über die dem Schriftsatz vom 22. Mai 2022 zu entnehmenden, offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuche hat das Verfassungsgericht bereits mit Beschluss vom heutigen Tag zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 entschieden, so dass es einer erneuten Entscheidung über die identischen Rügen in diesem Verfahren nicht bedarf.

    Nachdem sich das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 4/22 bereits zur Zulässigkeit der im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträge zu Ziffer 3) bis 9) verhalten hat, bedarf es dazu keiner weiteren Ausführungen; auf den ergangenen Beschluss wird Bezug genommen.

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/20

    Ablehnungsgesuche unzulässig

    Soweit sein Vorbringen als Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit verstanden werden soll, ist dies aus den Gründen des Beschlusses vom heutigen Tag über die Ablehnungsgesuche gegen die Verfassungsrichter im Verfahren VfGBbg 4/22 unzulässig.
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