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VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17 |
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- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 51 Abs 1 S 2 Verf BB, § 47 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 1 ZPO, § 60 Abs 1 SGG
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 51 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1 Satz 1; ZPO, § 45 Abs. 1; SGG, § 60 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde unzulässig; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Rechtsschutzbedürfnis; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 24/13
Willkürverbot; Begründungserfordernis; Frist; Anhörungsrüge
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Sie ist offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2014, 991, 992; BVerfGK 11, 203, 205 f). - BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Sie ist offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2014, 991, 992; BVerfGK 11, 203, 205 f). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren - hier das Verfahren über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin - entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56, 60 f; BVerfG NJW-RR 2007, 409, 410; BVerfGK 15, 18, 20).
- VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Es muss daher festgestellt werden können, dass ein Beschwerdeführer bei einer obsiegenden Entscheidung einen Rechtsvorteil erlangt (Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren - hier das Verfahren über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin - entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56, 60 f; BVerfG NJW-RR 2007, 409, 410; BVerfGK 15, 18, 20). - BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Sie ist offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2014, 991, 992; BVerfGK 11, 203, 205 f). - BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 91/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren - hier das Verfahren über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin - entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56, 60 f; BVerfG NJW-RR 2007, 409, 410; BVerfGK 15, 18, 20).
- VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 47/18
Verwerfung einer mangels Rechtsschutzinteresses unzulässigen …
Die Beschwerdeführerin kann jedoch durch die begehrte Aufhebung des angegriffenen Beschlusses keinen materiellen Rechtsvorteil mehr erreichen, weil das Erinnerungsverfahren zwischenzeitlich durch Beschluss vom 6. September 2018 abgeschlossen worden ist und dieser bestandskräftige Beschluss nach Ablauf der Frist des § 47 Abs. 1 Satz 1 VerfGGBbg am 26. November 2018 auch mit der Verfassungsbeschwerde nicht mehr angegriffen werden kann (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. Mai 2018 - VfGBbg 91/17 - und vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 113/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 135/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes …
Die Anhörungsrüge dient jedoch nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zu einer wiederholenden Darstellung der dem Betreffenden bereits bekannten Entscheidungsgründe zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2018 - VfGBbg 91/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).