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   VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21   

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https://dejure.org/2021,43801
VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21 (https://dejure.org/2021,43801)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2021 - VfGBbg 42/21 (https://dejure.org/2021,43801)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2021 - VfGBbg 42/21 (https://dejure.org/2021,43801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 7 Abs 1 Verf BB 1992, Art 12 Abs 1 Verf BB 1992, Art 12 Abs 3 Verf BB 1992, Art 12 Abs 4 Verf BB 1992, § 13 Abs 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 2 VerfGG BB, § 92 Abs 3 S 1 VwGO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 7 Abs. 1; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 12 Abs. 3; LV, Art. 12 Abs. 4; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1, VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; VwGO, § 92 Abs. 3 Satz 1
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Auslegung und Anwendung einfachen Gesetzesrechts; Nicht abschließend geklärte Sach- und Rechtslage; Vorabentscheidung; Im verfassungsgerichtlichen Verfahren nicht erreichbares Ziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Letztlich setzt eine Vorabentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg voraus, dass eine Grundrechtsverletzung im Raum steht, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 ‌- VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, Beschluss vom 20. Juni 2014 ‌- VfGBbg 51/13 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 31/10

    Wegen fehlender Rechtswegbeschreitung und -erschöpfung unzulässige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Letztlich setzt eine Vorabentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg voraus, dass eine Grundrechtsverletzung im Raum steht, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 ‌- VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, Beschluss vom 20. Juni 2014 ‌- VfGBbg 51/13 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 51/13

    Verfassungsbeschwerde eines Polizisten gegen gesetzliche Kennzeichnungspflicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Letztlich setzt eine Vorabentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg voraus, dass eine Grundrechtsverletzung im Raum steht, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 ‌- VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, Beschluss vom 20. Juni 2014 ‌- VfGBbg 51/13 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Letztlich setzt eine Vorabentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg voraus, dass eine Grundrechtsverletzung im Raum steht, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2019 ‌- VfGBbg 4/19 -, vom 30. September 2010 - VfGBbg 31/10 - und vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, Beschluss vom 20. Juni 2014 ‌- VfGBbg 51/13 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 55/11

    Rechtswegerschöpfung; Zumutbarkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Es verbietet sich, bereits im Vorhinein von einem verfassungswidrigen überlangen Verfahren durch das zuständige Fachgericht auszugehen (Beschluss vom 20. Januar 2012 ‌- VfGBbg 55/11 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Vielmehr obliegt ihm, die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts zu korrigieren (Beschluss vom 19. Februar 2021 - VfGBbg 49/20 -, Rn. 37, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 15/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 15/19 -‌, Rn. 19; vom 5. Mai 2020 ‌- VfGBbg 5/20 EA -, Rn. 10, und vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 72/18 -, Rn. 17, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18

    Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 15/19 -‌, Rn. 19; vom 5. Mai 2020 ‌- VfGBbg 5/20 EA -, Rn. 10, und vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 72/18 -, Rn. 17, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Nach dem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Grundsatz der Subsidiarität hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -‌, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20

    Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21
    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 15/19 -‌, Rn. 19; vom 5. Mai 2020 ‌- VfGBbg 5/20 EA -, Rn. 10, und vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 72/18 -, Rn. 17, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Danach hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde neben der Erschöpfung des Rechtswegs alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr im Zusammenhang stehenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 18. November 2022 ‌- VfGBbg 64/21 -,‌ Rn. 14‌, vom 18. Februar 2022 ‌- VfGBbg 54/21 -‌, Rn. 22, und vom 18. September 2021 ‌- VfGBbg 42/21 -,‌ Rn. 22, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Das Verfahren war diesbezüglich mit Beschluss vom 18. September 2021 ‌- VfGBbg 42/21 -‌ auf die Rücknahmeerklärung der Beschwerdeführerin eingestellt worden, nachdem das Verfassungsgericht darauf hingewiesen hatte, dass im Falle einer Rüge von Gehörsverletzungen ein erfolglos durchgeführtes Anhörungsrügeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichts als Zugangsvoraussetzung angesehen wird.

    Die insoweit geltend gemachten Grundrechtsverletzungen können, anders als die im Verfahren VfGBbg 42/21 vorgebrachten materiellen Grundrechtsverletzungen, nicht wirksam vor den Fachgerichten angegriffen werden und korrigiert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 2018 ‌- 1 BvR 1783/17 -‌, Rn. 10, und vom 6. Juni 2017 ‌- 1 BvQ 16/17 -‌, Rn. 10 f., juris).

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22

    Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung;

    Danach hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg zu erschöpfen und darüber hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (vgl. Beschluss vom 18. September 2021 ‌- VfGBbg 42/21 -‌, Rn. 22, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Danach hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg zu erschöpfen und darüber hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr im Zusammenhang stehenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. März 2021 ‌- VfGBbg 11/21 -,‌ Rn. 18, vom 18. September 2021 ‌- VfGBbg 42/21 -,‌ Rn. 22, und vom 18. Februar 2022 ‌- VfGBbg 54/21 -‌, Rn. 22, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 2/21

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags; Urteilsverfassungsbeschwerde; Subsidiarität;

    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll zudem sichergestellt werden, dass sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 18. September 2021‌- VfGBbg 42/21 -,‌ Rn. 22, vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 15/19 -,‌ Rn. 19, und vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 72/18 -,‌ Rn. 17, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 56/20

    Verfassungsbeschwerde, unzulässig; DDR-Führerschein; Eignung zum Führen von

    Nach diesem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Grundsatz hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., Beschluss vom 18. September 2021 ‌- VfGBbg 42/21 -‌, Rn. 22, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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