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   VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17   

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https://dejure.org/2018,1291
VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17 (https://dejure.org/2018,1291)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2018 - VfGBbg 61/17 (https://dejure.org/2018,1291)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 61/17 (https://dejure.org/2018,1291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; unzureichende Auseinandersetzung mit der einfachen Rechtslage; Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17
    Die in der genannten Verfassungsnorm enthaltene Anordnung der allgemeinen Geltung der Grundrechte begründet zwar deren Durchsetzbarkeit vor dem Verfassungsgericht, entscheidet aber lediglich über das "Ob" der Bindung und enthält keine konkret einklagbaren subjektiven Rechte (vgl. Beschluss vom 18. November 2011 - VfGBbg 40/11 -, Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 40/11

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Willkürverbot; faires Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17
    Die in der genannten Verfassungsnorm enthaltene Anordnung der allgemeinen Geltung der Grundrechte begründet zwar deren Durchsetzbarkeit vor dem Verfassungsgericht, entscheidet aber lediglich über das "Ob" der Bindung und enthält keine konkret einklagbaren subjektiven Rechte (vgl. Beschluss vom 18. November 2011 - VfGBbg 40/11 -, Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 61/17
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 6/17

    Einstweilige Anordnung; Kein unzumutbarer Nachteil

    Der Antragsteller hat am 6. Oktober 2017 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus (VfGBbg 61/17) erhoben.
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18

    Verwerfung einer mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen unzureichender

    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
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