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   VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20   

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VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20 (https://dejure.org/2021,5118)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - VfGBbg 49/20 (https://dejure.org/2021,5118)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - VfGBbg 49/20 (https://dejure.org/2021,5118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 3 Verf BB 1992, Art 26 Abs 1 Verf BB 1992, Art 27 Abs 2 Verf BB 1992, Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB 1992, Art 52 Abs 4 Verf BB 1992, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB... , § 45 Abs 1 VerfGG BB, § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag, Art 12 Abs 2 KiEntfÜbk Haag, Art 13 Abs 1 Buchst b KiEntfÜbk Haag, Art 19 KiEntfÜbk Haag

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 2 Abs. 3; LV, Art. 26 Abs. 1; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; BG... B, § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; HKÜ, Art. 12 Abs. 1; HKÜ, Art. 12 Abs. 2; HKÜ, Art. 13 Abs. 1 lit. b; HKÜ, Art. 19
    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; unzureichende Begründung; Anwendungsbereich Haager Übereinkommen; alleiniges Sorgerecht; Elternrecht; Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindes-entführung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18

    Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    In Kindschaftssachen müsse das gerichtliche Verfahren insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen; letzteres folge aus den Beschlüssen vom 18. März 2011 ‌- 56/10 VfGBbg -‌, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18.

    In der angeführten Entscheidung (Beschluss vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) hat das Verfassungsgericht mit Bezug auf den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 52 Abs. 4 LV präzisiert, dass das gerichtliche Verfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein muss, der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen, insbesondere, um zu einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu gelangen.

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (Beschluss vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Umgekehrt bedarf es keiner Kindeswohlgefährdung, um einen Elternteil vom Sorgerecht auszuschließen (zum Ganzen Beschluss vom 16. Dezember 2016 ‌- VfGBbg 33/16 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., Beschluss vom 16. Dezember 2016 ‌- VfGBbg 33/16 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Die Aufgabe des Verfassungsgerichts beschränkt sich dann darauf zu prüfen, ob die Fachgerichte eine auf das Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidung getroffen und dabei die Tragweite der Grundrechte aller Beteiligten nicht grundlegend verkannt haben (zum Ganzen Beschluss vom 16. Dezember 2016 ‌- VfGBbg 33/16 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N., auch aus der Rechtsprechung des BVerfG).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    In einem solchen Fall wird in der Regel allerdings ohnehin angesichts des hohen Lebensrisikos im Zielland die Erziehungseignung des wegzugswilligen Elternteils in Frage stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 ‌- XII ZB 81/09 -,‌ Rn. 24, juris, m. w. N.).

    Bereits bei einer Abwägung der Elternrechte im Falle eines wegzugswilligen, aber noch nicht weggezogenen Elternteils kann die allgemeine Handlungsfreiheit des wegzugswilligen Elternteils zu der Annahme führen, dass dieser den Auswanderungswunsch in die Tat umsetzen wird, selbst wenn der Verbleib beider Elternteile im Inland mit dem Kindeswohl am besten zu vereinbaren wäre (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 ‌- XII ZB 81/09 -, Rn. 22, juris).

  • BVerfG, 22.05.2013 - 1 BvR 372/13

    Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann in Sonderfällen in Betracht kommen, in denen ansonsten gar kein Grundrechtsschutz bestünde (zum Ganzen s. Beschluss vom 17. Januar 2020 ‌- VfGBbg 13/19 EA -,‌ Rn. 6, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2013 ‌- 1 BvR 372/13 -‌, Rn. 8, www.bverfg.de).

    Ein in familiengerichtlichen Verfahren für ein Kind bestellter Verfahrensbeistand kann Rechtsmittel im eigenen Namen einlegen (Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 158 Rn. 39c, m. w. N.; vgl. zum vergleichbaren Verfahrenspfleger im betreuungsrechtlichen Verfahren BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2013 ‌- 1 BvR 372/13 -,‌ Rn. 5, www.bverfg.de)‌ sowie im eigenen Namen Verfassungsbeschwerde zur Wahrung der Grundrechte des Kindes erheben (zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2017 ‌- 1 BvR 2569/16 -,‌ Rn. 35, www.bverfg.de).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    (2) In der Abwägung setzte sich das Oberlandesgericht umfassend mit den maßgeblichen Kindeswohlkriterien (vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 ‌- XII ZB 407/10 -‌ und vom 6. Dezember 1989 ‌- IVb ZB 66/88 -,‌ Rn. 8, juris) auseinander.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2011 - 1 UF 388/10

    Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung eines Kindes in einen anderen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Der Vorrang der Sorgerechtsentscheidung des Herkunftsstaates bedeutet auch, dass das Ergebnis einer Sorgerechtsentscheidung im Herkunftsland die Akzeptanz des widerrechtlich verursachten Aufenthalts des Kindes im Zufluchtsstaat zur Folge haben kann und dann als Konsequenz in einem laufenden HKÜ-Verfahren für eine Rückführung kein Raum mehr ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2011 ‌- 1 UF 388/10 -‌, BeckRS 2016, 17660).
  • BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Eine Rückgabe ist nur ausgeschlossen, wenn damit schwerwiegende Gefahren eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden sind oder wenn das Kind auf andere Weise durch die Rückführung in eine unzumutbare Lage gebracht würde (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2016 ‌- 1 BvQ 27/16 -,‌ Rn. 18, juris).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    (2) In der Abwägung setzte sich das Oberlandesgericht umfassend mit den maßgeblichen Kindeswohlkriterien (vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 ‌- XII ZB 407/10 -‌ und vom 6. Dezember 1989 ‌- IVb ZB 66/88 -,‌ Rn. 8, juris) auseinander.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Anhörungsrüge; Verfristung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Sie muss Ausdruck einer objektiv falschen Rechtsanwendung sein, die jeden Auslegungs- und Beurteilungsspielraum außer Acht lässt und ganz und gar unverständlich erscheint (Beschluss vom 20. November 2020 ‌- VfGBbg 49/19 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de/).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2004 - 5 UF 47/04

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Elternteil,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20
    Eine kindeswohlorientierte Erziehung ist ‌- auch unter Zugrundelegung der vom Beschwerdeführer als zwingend angesehenen westlichen Maßstäbe - keineswegs nur in Deutschland möglich (vgl. bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1988 ‌- 7 UF 135/87 -,‌ Rn. 18; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2004 ‌- 5 UF 47/04 -,‌ Rn. 32, juris).
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis;

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

  • OLG Brandenburg, 15.04.2020 - 13 UF 162/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22

    Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung;

    Eine Prozessstandschaft, d. h. die Möglichkeit, die Verletzung von Grundrechten eines Dritten im eigenen Namen geltend zu machen - hier die Rechte der Kinder durch ihre Mutter, die Beschwerdeführerin - ist daher im Verfassungsbeschwerdeverfahren grds. ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 29 f. m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 37, und vom 16. Dezember 2016 ‌- VfGBbg 33/16 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Soweit die Beschwerdeführerin die fehlerhafte Rechtsanwendung des Verfahrensrechts rügt, übersieht sie, dass die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und daher der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht grundsätzlich entzogen sind (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 61, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.08.2021 - VfGBbg 68/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beschwerdebefugnis;

    Das Verfassungsgericht überprüft - jenseits der Verletzung des Willkürverbots - nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., Beschluss vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 37, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2023 - VfGBbg 19/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Grundsatz der

    Im Hinblick auf den Antragsteller zu 2. bestehen bereits Zweifel, ob er im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst verfahrensfähig ist oder von der Antragstellerin zu 1. - sei es aufgrund gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder im Wege einer Prozessstandschaft - wirksam vertreten werden könnte (vgl. zu diesen Fragen: Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 29 f. m. w. N., vom 16. August 2019 ‌- VfGBbg 41/19 -‌, vom 24. Januar 2014 ‌- VfGBbg 13/13 -‌, und vom 21. Oktober 2011 ‌- VfGBbg 15/11 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Auslegung und Anwendung

    Vielmehr obliegt ihm, die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts zu korrigieren (Beschluss vom 19. Februar 2021 - VfGBbg 49/20 -, Rn. 37, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.08.2021 - VfGBbg 99/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beschwerdebefugnis;

    Das Verfassungsgericht überprüft - jenseits der Verletzung des Willkürverbots - nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., Beschluss vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 37, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2022 - VfGBbg 60/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde, im Übrigen

    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts gegen das Willkürverbot, sondern erst, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (Beschluss vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 61 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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