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   VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16   

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VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16 (https://dejure.org/2017,18221)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2017 - VfGBbg 2/16 (https://dejure.org/2017,18221)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 (https://dejure.org/2017,18221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 20 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 543 Abs 2 S 1 ZPO, § 49 Abs 2 WoEigG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1; WEG, § 49 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen Entscheidungen; nicht lesbares Fax; Berufung; Anfechtungsklage nach WEG; Rechtsschutzbedürfnis; (Nicht-)Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Willkür; rechtliches Gehör; faires Verfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (81)

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
    Weder in Bezug auf die Sachentscheidung des Landgerichts noch im Hinblick auf die Frage der Zulassung der Revision erscheint nach den relevanten Maßstäben ein Verstoß gegen Art. 52 Abs. 3 Satz 1 LV, der im Verhältnis zum allgemeinen Willkürverbot des Art. 12 Abs. 1 LV spezielleren und damit vorrangigen Norm (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), möglich.

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 24/15 -, vom 17. April 2015 - VfGBbg 51/14 -, vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 61/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, sowie vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100; BVerfGE 87, 273, 278 f; E 96, 189, 203; E 108, 129, 137; E 112, 185, 215 f).

    Das Gericht darf insbesondere die von der Rechtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, NJW 2002, 3029 und vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 -, NJW 2003, 65, 67; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 543 Rn. 5; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 543 Rn. 6).

    Das ist zum einen gegeben, wenn einem Gericht bei der Anwendung von Rechtsnormen Fehler unterlaufen sind, die die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte erwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist, und zum anderen, wenn die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte einer Partei verletzt und die Entscheidung darauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, NJW 2002, 3029, 3030 und vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03 -, NJW 2004, 2222, 2223).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 89, 28, 35).

    Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird diesem rechtliches Gehör versagt (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 66/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 8/14 - und vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 86, 133, 144 f; BVerfGK 1, 211, 213).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 - vom 25. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    - VfGBbg 35/10 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsge-richt.brandenburg.de).

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 - vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Dass das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abgestellt haben könnte, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (zu diesem Maßstab vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 ‌- VfGBbg 2/16 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N.), hat der Beschwerdeführer auch im Übrigen nicht aufgezeigt.
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde -

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 4/16 -, vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).

    In Bezug auf die Auslegung von § 3 Nr. 2 BbgSchlG schützt das Grundrecht auf rechtliches Gehör insbesondere nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https.//verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Denn ausgehend von dem Grundsatz, dass nicht maßgeblich ist, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), prüft das Verfassungsgericht die Sache nach Maßgabe der spezielleren und damit vorrangigen Norm des Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Bezüglich der Verletzung des Menschenwürde (Art. 7 Abs. 1 LV) und des Rechts auf Leben und Unversehrtheit (Art. 8 Abs. 1 LV) lässt die Beschwerdebegründung einen Verfassungsverstoß schon deshalb nicht erkennen, weil sie im Wesentlichen nur rechtliche Wertungen auflistet, jedoch keinen konkreten Tatsachenvortrag insbesondere zur Lebenssituation in Bulgarien enthält; es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, einen zu überprüfenden verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt durch eigene Nachforschungen erst zu ermitteln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2012 - VfGBbg 27/12 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Da ein Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren rügt, unter Subsidiaritätsgesichtspunkten grundsätzlich vor Anrufung des Verfassungsgerichts um Rechtsschutz nach §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nachgesucht haben muss (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 9. September 2016 - VfGBbg 25/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), bedarf es substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers, wann und in welcher Form er von der Rechtsschutzmöglichkeit nach § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 GVG Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 48/17

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Willkür; Rechtsanwaltsvergütung; fiktive

    Jedenfalls hinsichtlich des ersten Arguments des Verwaltungsgerichts ist ein Verstoß gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV, anhand dessen als speziellerer Norm das Verfassungsgericht die Willkürrüge bezogen auf gerichtliche Verfahren prüft (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de), nicht festzustellen.
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Da ein Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren rügt, unter Subsidiaritätsgesichtspunkten grundsätzlich vor Anrufung des Verfassungsgerichts um Rechtsschutz nach §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nachgesucht haben muss (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 9. September 2016 - VfGBbg 25/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), bedarf es substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers, wann und in welcher Form er von der Rechtsschutzmöglichkeit nach § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 GVG Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis;

    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt jedoch nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts gegen das Willkürverbot, sondern erst, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 20/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt den Betroffenen jedoch nicht davor, dass die Gerichte eine andere, für den Beschwerdeführer nachteilige (womöglich auch unzutreffende) Rechtsauffassung vertreten (st. Rspr., Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -, vom 15. Mai 2013 - VfGBbg 49/13 - und vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 4/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch;

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 185/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 172/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 175/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 177/17

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hält Zwei-Monats-Frist zur Einlegung der

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 191/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 178/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

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