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   VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 1/23 EA   

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VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 1/23 EA (https://dejure.org/2023,1598)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2023 - VfGBbg 1/23 EA (https://dejure.org/2023,1598)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - VfGBbg 1/23 EA (https://dejure.org/2023,1598)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 30 Abs. 1
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Dringlichkeit, fehlend; Gemeinwohlbezug, fehlend; Ablehnungsgesuche; Rechtliches Gehör

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.2020 - 1 BvR 697/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zur Zahlung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 1/23
    Die vom Antragsteller befürchtete Vollstreckung von Kindesunterhaltsverpflichtungen beträfe zuvörderst seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit aus Art. 10 LV (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2020 ‌- 1 BvR 697/20 -‌, Rn. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 06.04.2021 - VfGBbg 7/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt; irreversible

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 1/23
    Etwaige Unklarheiten gehen im Zweifel zu Lasten des Antragstellers (Beschluss vom 6. April 2021 ‌- VfGBbg 7/21 EA -‌, Rn. 13 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 2/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Kontrollkompetenz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 1/23
    Im Hinblick auf den einzelnen Bürger ist ein Anknüpfungspunkt für den im verfassungsgerichtlichen Verfahren erforderlichen Gemeinwohlbezug jedoch allenfalls dann anzunehmen, wenn die Gefahr eines irreversiblen Nachteils für die Freiheit und Unversehrtheit der Person oder für vergleichbare elementare Menschenrechte besteht (vgl. Beschluss vom 11. März 2022 ‌- VfGBbg 2/22 EA -‌, Rn. 24 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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