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   VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17   

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VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17 (https://dejure.org/2018,25910)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2018 - VfGBbg 171/17 (https://dejure.org/2018,25910)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 171/17 (https://dejure.org/2018,25910)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Jedoch macht sie mit dem Einwand, das Sozialgericht habe zu hohe Anforderungen an die Konkretisierung des mit der Erinnerung angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschlusses gestellt, in der Sache eine Verletzung der aus dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 6 Abs. 1 LV) folgenden Verpflichtung der Gerichte geltend, den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht in unverhältnismäßiger, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu beschränken (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ist nur im Wege der Auslegung aufgrund der sonstigen Umstände, namentlich des Gesamtinhalts der Rechtsmittel- bzw. -Rechtsbehelfsschrift oder der aus den Verfahrensakten erkennbaren Informationen für das Gericht unzweifelhaft erkennbar, welche Entscheidung angefochten wird, sind auch unvollständige oder falsche Angaben unschädlich (vgl. zu § 178a SGG: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 33/15

    Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf insbesondere der Zugang zu der nächsten Instanz nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 33/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Eine mit dieser Begründung erhobene Anhörungsrüge wäre offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - und vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09

    Gesetzlicher Richter; Gehörsrüge; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Vorliegend kommt es nicht auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG an, weil die Verfassungsbeschwerde keine Rüge rechtlichen Gehörs zum Gegenstand hat (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 - und vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 24/13

    Willkürverbot; Begründungserfordernis; Frist; Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Eine mit dieser Begründung erhobene Anhörungsrüge wäre offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - und vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -).
  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Eine mit dieser Begründung erhobene Anhörungsrüge wäre offensichtlich unzulässig und gehört deshalb nicht zum Rechtsweg (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 24/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - und vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Insofern kann dahinstehen, ob es der Verfassungsbeschwerde an einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Begründung fehlt, insoweit damit auch das Verbot objektiver Willkür nach Art. 52 Abs. 3 Var. 1 LV gerügt wird, der im Verhältnis zu dem ebenfalls als verletzt bezeichneten allgemeinen Willkürverbot des Art. 12 Abs. 1 LV für das gerichtliche Verfahren spezielleren und damit vorrangigen Norm (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17
    Vorliegend kommt es nicht auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG an, weil die Verfassungsbeschwerde keine Rüge rechtlichen Gehörs zum Gegenstand hat (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 - und vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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