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VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 182/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 47 Abs 1 S 1 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1 Satz 1
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 08.08.2016 - S 30 SF 91/16
- VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 182/17
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 182/17
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
- VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 3/18
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener …
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 44/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Sozialrecht; Jobcenter; Meldebescheid; …
Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung müssen bezüglich jeder der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen der hoheitlichen Gewalt jeweils gesondert erfüllt sein (vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung - …
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18
Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde - Parallelentscheidung
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 39/18
Verwerfung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen …
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 40/18
Verwerfung einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der …
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 61/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Pflegeleistungen
Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung müssen bezüglich jeder der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen der hoheitlichen Gewalt jeweils gesondert erfüllt sein (vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 13/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Pflegeleistungen
Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung müssen bezüglich jeder der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen der hoheitlichen Gewalt jeweils gesondert erfüllt sein (vgl. Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).