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   VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12   

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VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12 (https://dejure.org/2013,27575)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2013 - VfGBbg 62/12 (https://dejure.org/2013,27575)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2013 - VfGBbg 62/12 (https://dejure.org/2013,27575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 2 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4
    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter; Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 73/12

    Akteneinsicht; Verfahrensabschluss; Berechtigtes Interesse; Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Der Beschwerdeführer stützt seine Ablehnung des Präsidenten M. in erster Linie auf das Hinweisschreiben vom 7. Juni 2013 in einem anderen Verfahren, nämlich dem Verfahren VfGBbg 73/12, das einen ablehnenden Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Klageerzwingungsverfahren zum Gegenstand hatte.

    Die Ablehnung erfolgte in Übereinstimmung mit dem VerfGGBbg und der Geschäftsordnung des Gerichts (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen den Richter Dr. L. wird auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 verwiesen.

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 29/09

    Beistand; Zulassung; sachdienlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Hinsichtlich der Vizepräsidentin N. führt der Beschwerdeführer weiter aus, ein von ihr im Dezember 2009 durchgeführter Erörterungstermin in dem (abgeschlossenen) Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 29/09 habe bei ihm den Eindruck entstehen lassen, dass die Richterin von einer "ideologisch überhöhten Mutterrolle und ihrer eigenen Biographie motiviert" sei.

    Des Weiteren schildert der Beschwerdeführer im Ablehnungsgesuch seine Wahrnehmung eines Erörterungstermins, den die Richterin am 1. Dezember 2009 in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdeführers (VfGBbg 29/09) durchgeführt hat, und stellt Mutmaßungen über die persönlichen Einstellungen der Vizepräsidentin N. und ihren (vermeintlich unangemessenen) Einfluss auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichts an.

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 58/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Sie muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11

    Rechtliches Gehör; Beruhen; Zügiges Verfahren; Prüfungsmaßstab; Befangenheit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10

    Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Sie muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08

    Prüfungsmaßstab; Willkür

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Nach Beendigung einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch Abschluss des (unterstellt überlangen) Verfahrens kommt ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nur bei Vorliegen besonderer Umstände - etwa einer konkreten Wiederholungsgefahr - in Betracht (vgl. Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 17/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13. August 2012 - 1 BvR 1098/11 -, EuGRZ 2012, 666).
  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 14/12

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 14/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10

    Willkür; Recht auf Eigentum; rechtliches Gehör

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 17/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

  • OLG Brandenburg, 14.04.2014 - 15 WF 203/11

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Hinsichtlich der sinngemäß vorgetragenen Rüge der überlangen Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, nachdem das Verfahren bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde abgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 62/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.

    Dies hat das erkennende Gericht bereits mit Beschlüssen vom 20. September 2012 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 festgestellt.

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 49/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf zügiges Verfahren;

    Für die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf ein zügiges Verfahren durch Amts- und Oberlandesgericht besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, nachdem das Ausgangsverfahren bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde abgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 62/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis;

    Hinsichtlich der Rüge einer überlangen Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens besteht schon kein Rechtsschutzbedürfnis, nachdem das Verfahren bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde abgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 62/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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