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   VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17   

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https://dejure.org/2017,41256
VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17 (https://dejure.org/2017,41256)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2017 - VfGBbg 16/17 (https://dejure.org/2017,41256)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 (https://dejure.org/2017,41256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 178a Abs 2 S 5 SGG, § 197 Abs 1 SGG, § 197 Abs 2 SGG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; SGG, § 178a Abs. 2 Satz 5; SGG, § 197 Abs. 1; SGG, § 197 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge; effektiver Rechtsschutz; Auslegung von Rechtsbehelfsschriftsätzen; Willkür; grundlegende Verkennung der Aufgaben im Kostenfestsetzungsverfahren; Festsetzung einer Terminsgebühr unterhalb des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17
    Die Auslegung ist grundsätzlich am erkennbaren Rechtsschutzanliegen zu orientieren (vgl. BVerfG NJW 2013, 3506, 3507; NJW 2014, 991, 992).

    Anträge und sonstige Verfahrenserklärungen sind zweckentsprechend auszulegen und an der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden zu auszurichten (vgl. BVerfGE 122, 190, 198; E 134, 106, 114).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17
    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht nur formell, sondern in der gehörigen Weise - unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken - durchläuft (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 107, 395, 414; E 112, 50, 60).

    Bei den Maßnahmen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 197 Abs. 1 SGG handelt es sich um öffentliche Gewalt im Sinne dieser Verfassungsbestimmung (vgl. BVerfGE 101, 397, 407; E 107, 395, 406; BVerfG NVwZ 2008, 772, 773; NJW 2010, 1804), nicht aber um Rechtsprechung im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Satz 3 LV, die den unabhängigen Richtern vorbehalten ist und die im Rahmen der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht von der Rechtsweggarantie erfasst wird (vgl. zur Abgrenzung: BVerfGE 116, 1, 10; BVerfGK 4, 1, 5 f).

  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 40, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Dem Gleichheitssatz des Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV, der in Bezug auf gerichtliche Verfahren im Verhältnis zur Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 LV spezielleren und damit vorrangigen Norm (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), ist als einer Grundforderung des Rechtsstaates das Gebot der Gleichheit in der Rechtsanwendung zu entnehmen.
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

    Jedoch macht sie mit dem Einwand, das Sozialgericht habe zu hohe Anforderungen an die Konkretisierung des mit der Erinnerung angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschlusses gestellt, in der Sache eine Verletzung der aus dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 6 Abs. 1 LV) folgenden Verpflichtung der Gerichte geltend, den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht in unverhältnismäßiger, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu beschränken (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ist nur im Wege der Auslegung aufgrund der sonstigen Umstände, namentlich des Gesamtinhalts der Rechtsmittel- bzw. -Rechtsbehelfsschrift oder der aus den Verfahrensakten erkennbaren Informationen für das Gericht unzweifelhaft erkennbar, welche Entscheidung angefochten wird, sind auch unvollständige oder falsche Angaben unschädlich (vgl. zu § 178a SGG: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 173/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

    Jedoch macht sie mit dem Einwand, das Sozialgericht habe zu hohe Anforderungen an die Konkretisierung des mit der Erinnerung angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschlusses gestellt, in der Sache eine Verletzung der aus dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 6 Abs. 1 LV) folgenden Verpflichtung der Gerichte geltend, den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht in unverhältnismäßiger, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu beschränken (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ist nur im Wege der Auslegung aufgrund der sonstigen Umstände, namentlich des Gesamtinhalts der Rechtsmittel- bzw. -Rechtsbehelfsschrift oder der aus den Verfahrensakten erkennbaren Informationen für das Gericht unzweifelhaft erkennbar, welche Entscheidung angefochten wird, sind auch unvollständige oder falsche Angaben unschädlich (vgl. zu § 178a SGG: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Art. 6 Abs. 1 LV eröffnet für den Bereich des öffentlichen Rechts dem durch die vollziehende Gewalt Betroffenen den Rechtsweg; darüber hinaus garantiert die Norm - wie die gleichlautende Bestimmung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse vom 18. November 2011 - VfGBbg 40/11 - und vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch;

    Unvollständige oder gar falsche Angaben zu diesen Daten sind unschädlich, wenn im Wege der Auslegung aufgrund der sonstigen Umstände, namentlich des Gesamtinhalts der Rechtsmittel- bzw. Rügeschrift oder der aus den Verfahrensakten erkennbaren Informationen für das Gericht unzweifelhaft erkennbar ist, welche Entscheidung angefochten wird (vgl. zu § 178a SGG: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, m. w. N.; Beschluss vom.
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 163/17

    Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Entscheidung über eine gegen

    Durch die willkürliche Verwerfung der Anhörungsrüge durch den Beschluss des Sozialgerichtes vom 21. März 2017 - S 30 SF 3755/17 E RG - (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bezeichnung von Rechtsbehelfen: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) können Grundrechte der Beschwerdeführerin dementsprechend ebenfalls nicht verletzt sein.
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