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VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20 |
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- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 21 S 1 VerfGG BB, § 29 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 32 Abs 7 S 2 VerfGG BB, § 25 WahlG BB, Art 12 Abs 2 Verf BB, Art 12 Abs 3 S 1 Verf BB, Art 22 Abs 3 S 1 Verf BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 29 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7 Satz 2; BbgLWahlG, § 25; LV, Art. 12 Abs. 2; LV, Art. 12 Abs. 3 Satz 1; LV, Art. 22 Abs. 3 Satz 1
Rechtsschutzbedürfnis; Verfassungsbeschwerde unzulässig; Erledigung; Gesetz nichtig; Auslagenerstattung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1494/16
Unzulässigkeit weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Strafnorm über die …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Sie sind unzulässig, da das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zwischenzeitlich entfallen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, www.bverfg.de).Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 6, …und vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 18, www.bverfg.de).
- VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17
Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 183/17 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Das Verfassungsgericht hat die mit den Verfassungsbeschwerden angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung des Paritätsgesetzes mit Urteil vom 23. Oktober 2020 ​- VfGBbg 55/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, vorgenommen und die durch das Gesetz geänderten Vorschriften des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes mit Ausnahme von § 25 Abs. 8 Satz 2 unter anderem deshalb für nichtig erklärt, weil das Gesetz die Wahlrechtsgleichheit der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber aus Art. 22 Abs. 3 Satz 1 Landesverfassung (LV) und das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts aus Art. 12 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 LV verletzt.
- BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Die durch die Berichterstattung in der Presse allgemeinbekannte Tatsache, dass bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der hiesigen Verfassungsbeschwerden weitere Verfahren, u. a. auch Verfassungsbeschwerden gegen das Paritätsgesetz anhängig waren, die teilweise zur Nichtigkeitserklärung der geänderten Vorschriften des Landeswahlgesetzes durch Urteil vom 23. Oktober 2020 führten, hat nicht die Versagung der Auslagenerstattung zur Folge (vgl. dazu - die Auslagenerstattung im Ergebnis ablehnend - BVerfG, Beschluss vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f, www.bverfg.de). - BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06
Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Deshalb stellen sich Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung insoweit regelmäßig nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 4, www.bverfg.de, m. w. N.). - BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20
Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 6, und vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 18, www.bverfg.de).
- VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 63/21
Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde begründet; …
Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2020 - VfGBbg 58/20 -, und vom 15. Februar 2019 - VfGBbg 183/17 - Rn.11, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).