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   VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11   

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VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11 (https://dejure.org/2011,7090)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2011 - VfGBbg 15/11 (https://dejure.org/2011,7090)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 (https://dejure.org/2011,7090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 47 ZPO, § 89 FamFG, § 92 FamFG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 26; LV, Art. 27; LV, Art. 52 Abs. 3 und 4; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 S. 1; ZPO, § 47; FamFG, § 89; FamFG, § 92
    Subsidiarität; effektiver Rechtsschutz; faires Verfahren; Umgangsrecht; Vollstreckung; Erledigung; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 23/08

    Rechtsschutzbedürfnis; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutzverfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Diese ist immer dann gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr bestünde, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008, - VfGBbg 23/08-, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11

    Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Dabei muss es in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Familienverfahren dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 [8/10 EA] - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 [1/11 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Dabei muss es in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Familienverfahren dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 [8/10 EA] - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 [1/11 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist, dahinstehen (vgl. BVerfGE 72, 122, 132).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Auch soweit die Beschwerde als eine außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde anzusehen sollte, berechtigte diese im Falle ihrer Begründetheit das angerufene Gericht nur dazu, das Ausgangsgericht anzuweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 1 BvR 2790/04 -, NJW 2005, 2685), nicht aber, selbst an Stelle des Ausgangsgerichts zu entscheiden.
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03

    Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGK 5, 155, 159).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Übereinstimmung der Grundrechte von Elternteil und Kind bemühen (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 1 BvR 125/07 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 9/09

    Räumungsurteil; Überraschungsentscheidung; einstweilige Anordnung

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2023 - VfGBbg 19/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Grundsatz der

    Im Hinblick auf den Antragsteller zu 2. bestehen bereits Zweifel, ob er im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst verfahrensfähig ist oder von der Antragstellerin zu 1. - sei es aufgrund gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder im Wege einer Prozessstandschaft - wirksam vertreten werden könnte (vgl. zu diesen Fragen: Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 29 f. m. w. N., vom 16. August 2019 ‌- VfGBbg 41/19 -‌, vom 24. Januar 2014 ‌- VfGBbg 13/13 -‌, und vom 21. Oktober 2011 ‌- VfGBbg 15/11 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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