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   VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95   

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VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95 (https://dejure.org/1996,6400)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.1996 - VfGBbg 13/95 (https://dejure.org/1996,6400)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 (https://dejure.org/1996,6400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 113 Nr. 3; LV, Art. 22 Abs. 1; LV, Art. 22 Abs. 2; LV, Art. 22 Abs. 3; LV, Art. 2 Abs. 5 Satz 2; VerfGGBbg, § 42 Abs. 1; VerfGGBbg, § 42 Abs. 2; GG, Art. 100 Abs. 1.; GG, ... Art. 38; GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2; GG, Art. 137 Abs. 1; GO, § 28; LKrO, § 24 Abs. 2; KWahlG, § 12 Abs. 1 Nr. 1
    Wahlrecht; Inkompatibilität; Sondervotum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 252
  • DÖV 1996, 372
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes in Form von Ineligibilitätsregelungen ist selbst nach der grundgesetzlichen Sonderregelung in Art. 137 Abs. 1 GG ausgeschlossen, weil diese Regelung allein zu einer Beschränkung, nicht aber zu einem Ausschluß von der Wählbarkeit ermächtigt (BVerfGE 57, 43, 67).

    Das gilt in besonderer Weise im Wahlrecht, weil dort der Gleichheitssatz einen formal-egalitären Charakter besitzt und seine Ausgestaltung deshalb in "formal möglichst gleicher Weise" zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 43, 56).

    Auch das Bundesverfassungsgericht versteht Art. 137 GG nicht in diesem Sinne, überläßt vielmehr das "Ob" und "Wie" einer gesetzlichen Inkompatibilitätsregelung dem jeweils z u s t ä n d i g e n Gesetzgeber (BVerfGE 57, 43, 57).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß Art. 137 GG die einzige mögliche Durchbrechung des Prinzips der gleichen Wählbarkeit eröffnet (BVerfGE 57, 43, 57).

    Das unterstreicht auch das Bundesverfassungsgericht, wenn es hervorhebt, daß Art. 137 I GG dem jeweils zuständigen Gesetzgeber die konkrete Entscheidung über das Ob und Wie einer gesetzlichen Wählbarkeitsbeschränkung überläßt (BVerfGE 57, 43 [57]).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG muß das Volk in den Gemeinden, aber auch in den Kreisen (vgl. dazu BVerfGE 12, 73, 77), eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

    Ebenfalls unbestritten ist, daß zu den Gemeinden im Sinne von Art. 137 GG auch die Landkreise zählen (BVerfGE 12, 73 [77]) und das Wahlrecht zu Landtagen und Kommunalvertretungen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ein Sachgebiet ist, das grundsätzlich in den Kompetenzbereich des Landesgesetzgebers fällt; Adressat der von Art. 137 I GG erlaubten gesetzlichen Beschränkung der Wählbarkeit zu Landtagen und Gemeindevertretungen ist deshalb zwangsläufig der Landesgesetzgeber.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Bedeutung von Inkompatibilitätsvorschriften gerade auf kommunaler Ebene zur Absicherung der organisatorischen Gewaltenteilung gegen ihr Unterlaufen per Personalunionen (BVerfGE 38, 326 (338/339] betont: Es läßt sich mit der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres vereinen, wenn dieselbe Person Gemeindebediensteter ist und zugleich dem Rat der Gemeinde angehört (vgl. BVerfGE 12, 73 [77]; 18, 172 [183]).

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Ein Wahlbewerber muß nicht nur die Möglichkeit haben, ein Mandat durch Wahl zu erwerben, sondern auch, es während der Legislaturperiode innezuhaben und tatsächlich auszuüben (vgl. BVerfGE 38, 326, 337).

    Das ist auch der Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326 [336, 337]; 48, 64 [83]; 58, 177 [191]), der Landesverfassungsgerichte (unter Ziffer 6) und der herrschenden Lehre (grundlegend das Mitglied des Parlamentarischen Rates von Mangold, in: Das Bonner Grundgesetz, 1953, S. 656; aus dem jüngeren Schrifttum besonders Schlaich, Wählbarkeitsbeschränkungen für Beamte nach Art. 137 Abs. 1 GG und die Verantwortung des Gesetzgebers für die Zusammensetzung der Parlamente, Archiv des öffentlichen Rechts, 1980, 188; vgl. ferner Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 137, Rn 4; Versteyl, in: v. Münch, Grundgesetzkommentar, 2. Aufl., 1983, Art. 137, Rn 16; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 137, Rn 9, 17).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Bedeutung von Inkompatibilitätsvorschriften gerade auf kommunaler Ebene zur Absicherung der organisatorischen Gewaltenteilung gegen ihr Unterlaufen per Personalunionen (BVerfGE 38, 326 (338/339] betont: Es läßt sich mit der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres vereinen, wenn dieselbe Person Gemeindebediensteter ist und zugleich dem Rat der Gemeinde angehört (vgl. BVerfGE 12, 73 [77]; 18, 172 [183]).

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Daß selbst ein Ausgestaltungsvorbehalt, wie ihn die übrigen Landesverfassungen mit Ausnahme des Saarlandes vorsehen (zu den verschiedenen möglichen Bedeutungsgehalten der Ausgestaltungsvorbehalte s. BVerfGE 15, 126, 138, zuletzt Sächsischer Verfassungsgerichtshof, LKV 95, 399, 400), die Ermächtigung an den Gesetzgeber enthalten kann, auch Beschränkungen der Wählbarkeit vorzunehmen, führt Art. 39 Abs. 5 der neuen Verfassung von Berlin vom 22. Oktober 1995 vor Augen, wo den näheren, vom Gesetzgeber zu treffenden Regelungen gerade auch Beschränkungen des Wahlrechts und der Wählbarkeit vorbehalten werden.

    Die vom Urteil herangezogenen Entscheidungen (BVerfGE 15, 126 [138] und Sächsischer Verfassungsgerichtshof, LKV 1995, 399 [400]) sind insoweit nicht einschlägig, weil sie nicht die Beschränkung von Grundrechten betreffen, um die es im vorliegenden Fall geht.

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Das ist auch der Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326 [336, 337]; 48, 64 [83]; 58, 177 [191]), der Landesverfassungsgerichte (unter Ziffer 6) und der herrschenden Lehre (grundlegend das Mitglied des Parlamentarischen Rates von Mangold, in: Das Bonner Grundgesetz, 1953, S. 656; aus dem jüngeren Schrifttum besonders Schlaich, Wählbarkeitsbeschränkungen für Beamte nach Art. 137 Abs. 1 GG und die Verantwortung des Gesetzgebers für die Zusammensetzung der Parlamente, Archiv des öffentlichen Rechts, 1980, 188; vgl. ferner Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 137, Rn 4; Versteyl, in: v. Münch, Grundgesetzkommentar, 2. Aufl., 1983, Art. 137, Rn 16; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 137, Rn 9, 17).

    Da Art. 137 Abs. 1 GG dazu ermächtigt, die Wählbarkeit aller Bediensteten des Kreises zu beschränken (BVerfGE 48, 64 [91]), konnten auch Arzte eines rechtlich unselbständigen Krankenhauses des Landkreises davon erfaßt werden.

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, daß sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten "in je eigener Verantwortung ihre Staatsfundamentalnormen artikulieren"; jedes Land besitze seine eigene, von ihm selbst bestimmte Verfassung (BVerfGE 36, 342, 361).

    Doch das Urteil verkennt, daß dieser Grundsatz nicht ausnahmslos gilt, sondern eben nur grundsätzlich, das heißt, sofern das Grundgesetz selbst nicht etwas anderes vorschreibt, wie die auch vom Urteil genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an anderer Stelle hervorhebt (BVerfGE 36, 342 [361]).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Im übrigen würde es dem bereits erwähnten Grundsatz der getrennten Verfassungsräume widersprechen, wenn das Grundgesetz im Bereich des kommunalen Wahlrechts, das kompetenzmäßig Sache der Länder ist (BVerfGE 58, 177, 191 f.), den Landesverfassungsgeber entmachten und ihm diesen Regelungsbereich entziehen wollte, um ihn dem einfachen Landesgesetzgeber anzuvertrauen.

    Das ist auch der Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326 [336, 337]; 48, 64 [83]; 58, 177 [191]), der Landesverfassungsgerichte (unter Ziffer 6) und der herrschenden Lehre (grundlegend das Mitglied des Parlamentarischen Rates von Mangold, in: Das Bonner Grundgesetz, 1953, S. 656; aus dem jüngeren Schrifttum besonders Schlaich, Wählbarkeitsbeschränkungen für Beamte nach Art. 137 Abs. 1 GG und die Verantwortung des Gesetzgebers für die Zusammensetzung der Parlamente, Archiv des öffentlichen Rechts, 1980, 188; vgl. ferner Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 137, Rn 4; Versteyl, in: v. Münch, Grundgesetzkommentar, 2. Aufl., 1983, Art. 137, Rn 16; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 137, Rn 9, 17).

  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Bedeutung von Inkompatibilitätsvorschriften gerade auf kommunaler Ebene zur Absicherung der organisatorischen Gewaltenteilung gegen ihr Unterlaufen per Personalunionen (BVerfGE 38, 326 (338/339] betont: Es läßt sich mit der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres vereinen, wenn dieselbe Person Gemeindebediensteter ist und zugleich dem Rat der Gemeinde angehört (vgl. BVerfGE 12, 73 [77]; 18, 172 [183]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Der Hinweis im Urteil, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur die Frage, ob Inkompatibilitätsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar seien, läßt die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte unerwähnt, die davon ausgehen, daß Art. 137 I GG auch zur Beschränkung der landesverfassungsrechtlich begründeten Grundrechte der Wählbarkeit ermächtigt (z.B. HessStGH, ESVGH 20, 206 (209]; StGHBaWü, VBlBW 1981, 348 [349]; SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 1995, 457 [459]; im Ergebnis ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof in BayVerfGH 27, 101, 105).
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
    Der Hinweis im Urteil, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur die Frage, ob Inkompatibilitätsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar seien, läßt die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte unerwähnt, die davon ausgehen, daß Art. 137 I GG auch zur Beschränkung der landesverfassungsrechtlich begründeten Grundrechte der Wählbarkeit ermächtigt (z.B. HessStGH, ESVGH 20, 206 (209]; StGHBaWü, VBlBW 1981, 348 [349]; SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 1995, 457 [459]; im Ergebnis ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof in BayVerfGH 27, 101, 105).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 2/93

    Zulässigkeit einer die "Kreisstadtentscheidung durch den Kreistag" verfolgenden

  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 18-II-93

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend § 58 des Sächsischen Naturschutzgesetzes

  • StGH Baden-Württemberg, 10.07.1981 - GR 2/80

    Normenkontrollverfahren gegen Aberkennung eines Gemeinderatssitzes

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

    Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte

    Freiheit und Gleichheit sind - im Wahlrecht in besonderer Weise - zwei Seiten einer Medaille (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 92, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    121 (1) Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV ist ein Grundrecht und damit im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähig (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 ​- VfGBbg 30/98 -LVerfGE 9, 111, 114, Urteil vom 25. Januar 1996 ​- VfGBbg 13/95 -,​LVerfGE 4, 85, 91 f, sowie Sondervotum des Verfassungsrichters von Arnim, ebenda, 100, 102; ebenso Iwers, in: Lieber/​Iwers/​Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, 2012, Art. 22 Anm. 4.1.).

    Jenes "jeder" in Art. 22 Abs. 1 LV korrespondiert in diesem Sinne mit der Gleichheit der Wahl in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV (Urteil vom 25. Januar 1996 ​- VfGBbg 13/95 -,​ LVerfGE 4, 85, 92).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Sie sind keine Parlamente, sondern - ungeachtet ihrer Rechtsetzungsbefugnis, die in mancher Hinsicht legislatorischen Charakter aufweist (vgl. BVerfGE 32, 346, 361) - Gremien der Selbst"verwaltung" (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 94; BVerfGE 65, 283, 289).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Ein Wahlbewerber muss nicht nur die Möglichkeit haben, ein Mandat zu erwerben, sondern auch, es tatsächlich auszuüben (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 91; Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, LVerfGE 9, 111, 116).

    Der verfassungsändernde Gesetzgeber reagierte damit auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 - (LVerfGE 4, 85), mit der die Inkompatibilitätsregelung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahIG a.F. für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt wurde, soweit danach angestellte Ärzte, welche in nichtselbständigen Einrichtungen des Kreises in nichtleitender Funktion ärztlich tätig sind, nicht dem Kreistag des Landkreises angehören dürfen, weil es an einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Ermächtigung fehle.

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 6/11

    Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß

    Ein Wahlbewerber muss nicht nur die Möglichkeit haben, ein Mandat zu erwerben, sondern auch, das Mandat tatsächlich auszuüben (Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 91f. und LVerfGE 9, 111).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit;

    Sie sind keine Parlamente, sondern - ungeachtet ihrer Rechtsetzungsbefugnis, die in mancher Hinsicht legislatorischen Charakter aufweist (vgl. BVerfGE 32, 346, 361) - Gremien der Selbst"verwaltung" (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 94; BVerfGE 65, 283, 289).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 30/98

    Ausschluß der Wählbarkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters für den Kreistag

    Ein Wahlbewerber muß nicht nur die Möglichkeit haben, ein Mandat zu erwerben, sondern auch, das Mandat tatsächlich auszuüben (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 1996 - VfGBbg 13/95 -, LVerfGE 4, 85, 91 f.).
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