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VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13 |
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- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 2 VerfGG BB, § 3 StPO, § 13 StPO
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV; Art. 52 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; StPO, §§ 3, 13
Gesetzlicher Richter; Subsidiarität; Vorabentscheidung; örtliche Zuständigkeit in Strafsachen; sachlicher Zusammenhang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 1 Ws 119/13
- VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 23/13
Subsidiarität; Berufungszulassung; Zwischenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Eine Zwischenentscheidung kann nur dann (ausnahmsweise) unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 23/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 119, 292, 294).Das ist dann der Fall, wenn in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung gefällt wird, die später keiner Nachprüfung mehr unterliegt (Beschluss vom 19. Juni 2013, a. a. O.;… BVerfG, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98
Vermessungsrecht; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Eine Vorabentscheidung in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg, die auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Norm nur im Ausnahmefall in Betracht kommt (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 50/98 -, LVerfGE 10, 213, 219), ist deshalb ebenfalls nicht angezeigt. - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Eine Zwischenentscheidung kann nur dann (ausnahmsweise) unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 23/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 119, 292, 294).
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Das Oberlandesgericht hat insoweit sachfremde Erwägungen nicht festgestellt (zu diesem Prüfungsmaßstab vgl. BVerfGE 20, 336, 346). - VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Hierfür müsste eine Grundrechtsverletzung im Raum stehen, die nach den Umständen des Einzelfalls auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 151 f); dies ist vorliegend nicht der Fall. - VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 32/12
Begründungserfordernis; Subsidiarität
Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Einer Sachentscheidung steht jedoch der aus dem Gebot der Rechtswegerschöpfung abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen, demzufolge der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle fachgerichtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung oder Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung wahrnehmen muss (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 26/16
Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage
Das im Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende getan hat, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder von vornherein zu verhindern; vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Bbg. zu Bd. 11, 198, 204; vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 151 f; vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 - vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit; …
Nach diesem im Gebot der Rechtswegerschöpfung des § 45 Abs. 2 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) verankerten Grundsatz muss der Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, Beschluss vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16
Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage
Das im Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende getan hat, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder von vornherein zu verhindern; vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Das ist der Fall, wenn eine Grundrechtsverletzung im Raum steht, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 198, 204; vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 151 f; vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 - vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die …
Eine Zwischenentscheidung kann nur dann ausnahmsweise selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.). - VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 16/13
Gesetzlicher Richter; Anschlussrevision; unselbständiger Rechtsbehelf; …
Diesem Grundsatz zufolge muss der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) alle nach Stand der Dinge zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die gerügte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rspr., zuletzt Beschluss vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14
Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis; …
Nach diesem im Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg verankerten Grundsatz muss der Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 54/13
Gesetzlicher Richter; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf ein faires und …
Nach diesem im Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg verankerten Grundsatz muss der Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Instanzenzug zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 72/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Zwischenentscheidung; …
Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (…vgl. z. B. Beschlüsse vom 26. August 2022 - VfGBbg 50/21 -, Rn. 18, vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, und vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307-332, Rn.25, juris).