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   VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA   

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https://dejure.org/2010,26299
VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 41 Verf BB, Art 15 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 522 ZPO, § 321a ZPO, § 114 ZPO, § 565 BGB, § 10 BKleingG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 41; LV, Art. 15; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 522; ZPO, § 321a; ZPO, § 114
    Grundrechte des Grundgesetzes; Entbehrlichkeit der Anhörungsrüge; Recht auf den gesetzlichen Richter; Grundsätzliche Bedeutung; Effektiver Rechtsschutz; Anspruch auf rechtliches Gehör; Fachlich unrichtige Entscheidung; Prozesskostenhilfe; Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08

    Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Danach darf kein anderer als der nach den allgemeinen Gesetzen und den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte zuständige Richter tätig werden und entscheiden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 48, 246, 254).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Dieses Recht ist allerdings nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften, sondern erst dann berührt, wenn die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nicht verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind, also willkürlich und unrichtig angewandt worden sind (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 02. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, NJW-RR 2010, 268, 269).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, 1235, 1236).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 35/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis - keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Ein korrigierender Eingriff kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt ist, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (Beschluss vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das Landgericht Cottbus bei seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Umfang des Schriftformerfordernisses gem. § 550 BGB abgewichen sei (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 958): Die von dem Beschwerdeführer auf Seite 6 der Berufungsbegründung angeführten Zitate beziehen sich im Übrigen nicht auf die im vorliegenden Verfahren streitige Wirksamkeit langfristiger Vertragsbindungen bei Entlassung eines Vertragspartners aus dem Pachtverhältnis.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen - nicht nur vereinzelt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, 572) - unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.
  • VerfG Brandenburg, 18.06.2009 - VfGBbg 41/08

    Widerruf der Bewährung; Willkür; Rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Eine Verletzung dieses Rechts ist allerdings nicht bereits dann anzunehmen, wenn das Gericht, was der Beschwerdeführer rügt, die Rechtsansicht des Betroffenen nicht teilt (Beschluss vom 18. Juni 2009 - VfGBbg 41/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 5/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Änderung des gerichtlichen

    Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist auch dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung über die Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm auf sachwidrigen Erwägungen beruht oder sonst offensichtlich unhaltbar, mithin objektiv willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 38/08 - und vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn bereits das Fachgericht in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

    Nur wenn sich die angegriffene Entscheidung mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs selbst schon auseinandergesetzt hat, was hier nicht der Fall ist, erscheint eine Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 82/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

    Zwar erscheint eine Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos und unzumutbar, wenn sich die angegriffene Entscheidung mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs selbst schon auseinandergesetzt hat (vgl. z. B. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de); dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall.
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