Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42169
VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18 (https://dejure.org/2018,42169)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - VfGBbg 19/18 (https://dejure.org/2018,42169)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - VfGBbg 19/18 (https://dejure.org/2018,42169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 7 WF 770/15

    Umgangsrecht zwischen Kind und ihm unbekannten Großeltern

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern Ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden (Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht. 6. Aufl. § 1685 BGB, Rn. 1; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391; FamRZ 2000, 1111).

    Es muss vielmehr feststehen, dass der Umgang für die Entwicklung des Kindes und sein Wohl unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation des Kindes, aller seelischen, körperlichen und erzieherischen Aspekte sowie seiner vorhandenen Bindungen an den Umgang verlangende Verwandte dienlich ist (OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391).

  • OLG Koblenz, 31.08.1999 - 15 UF 166/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Vertretbar ist es daher, insbesondere bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern im Einzelfall davon auszugehen, dass der Umgang mit diesen nicht dem Kindeswohl entspricht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, 1512, OLG Hamm, FamRZ 2010, 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 915; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 883).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 118/11

    Prüfungsumfang im Verfahren betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Vertretbar ist es daher, insbesondere bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern im Einzelfall davon auszugehen, dass der Umgang mit diesen nicht dem Kindeswohl entspricht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, 1512, OLG Hamm, FamRZ 2010, 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 915; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 883).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Die Elternrechte aus Art. 27 Abs. 2 LV sind speziellere Bestimmungen zu denen aus Art. 26 Abs. 1 LV (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, BVerfGE 104, 373, 384).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Den Großeltern stehen in der Regel keine grundrechtlich geschützten Positionen zu, die denen der Eltern entgegen gehalten werden können (zum Bundesrecht: BVerfGE 19, 323, 329; Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8, 5. Auflage 2008, § 1685 Rn 16).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, 2449, 2452).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 12/11

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14

    Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    In Kindschaftssachen müsse das gerichtliche Verfahren insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen; letzteres folge aus den Beschlüssen vom 18. März 2011 ‌- 56/10 VfGBbg -‌, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18.

    In der angeführten Entscheidung (Beschluss vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) hat das Verfassungsgericht mit Bezug auf den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 52 Abs. 4 LV präzisiert, dass das gerichtliche Verfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein muss, der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen, insbesondere, um zu einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu gelangen.

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (Beschluss vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 19/18 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 84/19

    Asyl; Pakistan; Behinderung; Trisomie 21; Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge;

    Die Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens muss geeignet sein, der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (zu Art. 26 Abs. 1 Satz 1 LV Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 19/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht