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   VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18   

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https://dejure.org/2018,42168
VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18 (https://dejure.org/2018,42168)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - VfGBbg 29/18 (https://dejure.org/2018,42168)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - VfGBbg 29/18 (https://dejure.org/2018,42168)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18
    Entsprechend dient die Anhörungsrüge nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 2/18

    Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im eA-Verfahren nach § 30 VerfGG BB -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18
    Dies gilt auch für das wiederholte Begehren des Beschwerdeführers nach einstweiligem Rechtsschutz, über das mit Beschluss vom 15. Juni 2018 (VfGBbg 2/18 EA) bereits entschieden worden war.
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 63/16 - https://verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18

    Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht nachkommt, entscheidungserhebliche Ausführungen nicht nur der Parteien (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 30. November 2018 - VfGBbg 29/18 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 - https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.), sondern auch von Zeugen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
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